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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Abräumen der Gräber auf kommunalen Friedhöfen nach Ablauf der Ruhezeit  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0727 Anfrage: Abräumen der Gräber auf kommunalen Friedhöfen nach Ablauf der Ruhezeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weberink, Michael
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Häufig beschweren sich Bürger auch auf dem Hauptfriedhof im Stadtbezirk Sodingen über den langen Zeitraum nach Beendigung der Ablauffrist (Hinweis durch entsprechende Grabstecker) bis zur endgültigen Abräumung der Grabstelle.


Teilweise vergehen 12 bis sogar 24 Monate, bis die Grabstelle durch Stadtgrün aufgelöst wird. Regelmäßig stellen die Angehörigen die Grabpflege ein, da mit einer baldigen Auflösung der Grabstelle gerechnet wird. Dies führt dazu, dass die Gräber zusehends unansehnlich werden. Dies ist unbefriedigend für die Hinterbliebenen, welche die Grabstellen über Jahrzehnte liebevoll gepflegt haben. Gleichzeitig leidet das gesamte Erscheinungsbild des Friedhofs.

 

Wir bitten die Verwaltung daher um Beantwortung der Frage, welche Möglichkeiten gesehen werden um diesen Zustand zu verbessern und die überlangen Wartezeiten zwischen dem Ende der Pacht und dem Abräumen der Gräber zu verringern.

 

 

Die Antwort gibt Herr Kuhl:

 

Es muss zwischen zwei unterschiedlichen Verfahrensweisen unterschieden werden:

 

  1. Abräumen ganzer Grabfelder mit Reihengräbern nach einer Nutzungszeit von 25 Jahren

 

Abgelaufene Grabfelder mit Reihengräbern werden von der Verwaltung jährlich öffentlich bekannt gegeben (Aushang am Friedhof, Veröffentlichung im Amtsblatt und Aufstellen eines Schildes auf dem betroffenen Grabfeld).

Hierdurch werden die Nutzungsberechtigten ca. 6 Monate vor Einebnung informiert, dass sie innerhalb dieser Zeit Pflanzen und anderes Grabzubehör ihrer Grabstätte sichern können.

Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht bei dieser Grabart nicht.

 

In diesem Jahr waren allein auf dem Südfriedhof 3 Grabfelder einzuebnen. Da nicht jedes Grabfeld zur gleichen Zeit abläuft (der Ablauf richtet sich immer nach dem Datum der letzten Bestattung auf dem Grabfeld), kann es sein, dass eine Abteilung schon im Februar, die andere erst im September abläuft.

 

Da diese Arbeiten an Fremdfirmen vergeben werden, sind diese Arbeiten aus arbeits- und haushaltstechnischen Gründen als ein „Paket“ ausgeschrieben.

Dabei richtet sich der Zeitpunkt der Ausführung nach dem Grabfeld, welches zuletzt abgelaufen ist.

Aus diesen genannten Gründen kann es zu einer zeitlichen Verschiebung der Einebnungen kommen. Die Hinweisschilder auf diesen genannten Grabfeldern bleiben bis zur Einebnung, nicht länger als ein halbes Jahr, stehen.

 

 

In diesem Zusammenhang bleibt aber gleichzeitig festzuhalten, dass der Verwaltung Beschwerden nur in sehr geringem Maße bekannt sind.

Viele Bürger melden sich und erkundigen sich nach dem Zeitpunkt, wann ihr Grab auf der entsprechenden Abteilung eingeebnet wird. Die meisten Bürger reagieren immer positiv, wenn sie hören, dass sie ihre Grabstelle noch einige Wochen/Monate nach dem offiziellen Ablauf pflegen können.

 

  1. Abräumen einzelner Grabstätten, hier Wahlgrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit

 

Wahlgräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren. Jährlich fertigt die Verwaltung einen öffentlichen Aushang, auf dem alle in einem Kalenderjahr ablaufenden Grabstätten aufgeführt werden.

Gleichzeitig erhalten diese Grabstätten ein Hinweisschild, durch das die Nutzungsbe- rechtigten über den Ablauf ihrer Grabstätte informiert werden. Zudem werden sie aufgerufen, sich im Friedhofsbüro zu melden.

 

Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten haben die Möglichkeit, ihre Grabstätte zu verlängern oder auf weitere Nutzungsrechte zu verzichten. Letzteres hat eine Einebnung zur Folge.

 

Während des laufenden Kalenderjahres wird von Seiten der Verwaltung beobachtet und festgehalten, auf welche Grabstätten verzichtet (diese werden dann kurzfristig friedhofseits eingeebnet) oder welche Grabstätten verlängert wurden (bei diesen Grabstätten wird unverzüglich das o.g. Hinweisschild wieder entfernt).

 

Am Ende des Kalenderjahres werden alle Gräber, auf die weder verzichtet, noch dass diese verlängert wurden ein zweites Mal kontrolliert. Das Hinweisschild, sofern es noch auf der Grabstätte steht, wird dabei nicht entfernt.

Grabstätten, die zu diesem Zeitpunkt einen ungepflegten Zustand haben, werden daraufhin kurzfristig eingeebnet. Bei allen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Grabstätten, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung ausfindig gemacht und angeschrieben.

Durch das Anschreiben werden die Nutzungsberechtigten nochmals aufgefordert, sich innerhalb von 3 Monaten bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Nach fruchtlosem Ablauf werden im Anschluss die Grabstätten eingeebnet, auf die weder verzichtet, noch dass sie verlängert wurden.

 

Dieses aus verwaltungsinterner Sicht bewährte Verfahren kann bis zur eigentlichen Einebnung  ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Wenn im Laufe dieser Zeit einzelne Grabstätten einen „unansehnlichen“ Eindruck machen, liegt das aus Sicht der Verwaltung nicht an dem oben geschilderten Verfahren, sondern auch daran, dass sich viele Nutzungsberechtigte nicht bei der Friedhofsverwaltung melden, sondern einfach ihrer Pflicht des Pflegens der Grabstätte nicht mehr nachkommen.

 

 

 

Herr Schilla fragt, ob man auf den Steckern (Hinweis, dass Nutzungsberechtigung abläuft) z. B. eine Telefonnummer der Verwaltung vermerken kann, die die Angehörigen bzgl. weiterer Auskünfte anrufen können.

 

Des Weiteren möchte er wissen, ob man einen Aushang bzgl. Ablauf der Nutzungsberechtigun im „Schaukasten“ am Eingang des Friedhofes anbringen kann.

 

Herr Kuhl antwortet, dass ein Aushang an der Friedhofskapelle existiert und seiner Meinung nach auch am Eingang des Friedhofes.

Er will sich diesbezüglich aber nochmal erkundigen.

Den Hinweis auf den sog. Steckern will er prüfen.