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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Integration bezüglich der Flüchtlingspolitik in Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0550 Anfrage: Integration bezüglich der Flüchtlingspolitik in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:AfD-Gruppe
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:

Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind durch Berichte von Übergriffen verunsichert. Unseres Erachtens wird die Integration von Einwanderern mit den bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend gelingen! Insbesondere wird die Integration als Querschnittsaufgabe nicht transparent nachvollziehbar politisch umgesetzt! Zur Klärung bitten wir um die Beantwortung nachstehender Fragen für die nächste Sitzung des Rates mündlich und zu Protokoll:

  1. Wird der Sonderposten des Kämmerers zur Darstellung der Deckungsgslücke aufgrund der Flüchtlingskosten laufend fortgeschrieben! Wie hoch ist er zur Zeit?Fließen sämtliche Kosten aller Fachbereiche ein? Eine Darstellung soll dem Protokoll beigefügt werden!
  2. Der Oberbürgermeister hat nach unserer Auffassung angedeutet, einen eigenen Ausschuss für die Zuwanderungsproblematik zu schaffen, warum gibt es bisher lediglich einen Arbeitskreis? Warum werden nicht alle im Rat vertreten Parteien beteiligt, bei der Lösung diese gewaltigen Problems?
  3. Wie steht es mit dem Sicherheitskonzept? In welchem Ausschuss wird berichtet? Welche Übergriffe gab es? Vor dem Ausländeramt ist ein Sicherheitsdienst beobachtet worden. Was ist der Hintergrund?
  4. Wie ist derzeit die Situation in den Schulen, wieviele spezielle Klassen gibt es mit welcher Schülerzahl und zugeordneten Kräften und Zusatzkräften an Sonderpädagogen und Sozialarbeitern, welche Ziele können erreicht werden? Gibt es einen erhöhten Krankenstand beim Schulpersonal?
  5. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylsuchende, mit welchem Status, sind aktuell in Herne, in welchen Einrichtungen bzw. anderweitig untergebracht?
  6. Wie viele kommen aktuell circa wöchentlich durchschnittlich hinzu?
  7. Welche Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Sportvereine, sind derzeit noch in welchem Umfang beeinträchtigt?
  8. Welche Prognose haben Sie aktuell zur Entwicklung der Zuweisungen bis zum Jahresende?
  9. Inwieweit ist Ihre Verwaltung derzeit überlastet und in welcher Weise? Gibt es einen erhöhten Krankenstand?
  10. Welche Baumaßnahmen, mit welchen Kapazitäten, auf Herner Stadtgebiet zur Unterbringung von Flüchtlingen sind aktuell bereits vollzogen?
  11. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sind aktuell abzusehen?

 

Herr Stadtrat Chudziak antwortet wie folgt:     

 

Zu 1.)

Normalerweise werden diese Kosten quartalsweise ermittelt. Für das II. Quartal liegt diese Auswertung aktuell noch nicht vor.

Insgesamt können wir für dieses Jahr festhalten, dass wir aufgrund der FlüAG-Erstattung von 10.000 € pro Flüchtling für insgesamt 1.700 Flüchtlinge 2016 voraussichtlich positiv abschneiden, da die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge seit Jahresanfang stark rückläufig ist.

 

Zu 2.)

Diese Auffassung ist im Büro des Oberbürgermeisters nicht bekannt. Bei der Lösung dieser gewaltigen Herausforderungen sind wir auf alle Hilfestellungen angewiesen.

 

Zu 3.)

Das Sicherheitskonzept liegt vor und findet Anwendung. Berichtet wird im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren. Es gab keine nennenswerten Vorfälle. Die Sicherheitskraft im Ausländeramt dient der Kanalisierung der Kundenströme aufgrund der räumlichen Enge.

 

Zu 4.)

Am 1.8.2016 waren insgesamt 864 Schülerinnen und Schüler in den Herner Schulen als Seiteneinsteiger gemeldet. Rund die Hälfte der SuS werden in 37 gebildeten Auffangklassen unterrichtet; die andere Hälfte wird in Regelklassen einzeln integriert. Eine nach Schuljahresbeginn aktualisierte Zahl kann aufgrund der laufenden Beratungs- und Zuweisungsprozesse erst zu Beginn der Herbstferien vorgelegt werden. Ziel ist es, die SuS in dem 2-jährigen Seiteneinsteigerprozess so vorzubereiten, dass sie danach spätestens in die Regelklassen eingegliedert werden. Zur Personalsituation in den Schulen liegen der Verwaltung keine Angaben vor. Diese Angaben kann nur die Bezirksregierung machen.

 

Zu 5.)

Aktuell sind in Herne 920 Asylbewerber und 99 Flüchtlinge untergebracht, mithin insgesamt 1019. Die 99 Flüchtlinge besitzen noch eine BÜMA bzw. der Status ist noch ungeklärt. Die 920 Asylbewerber befinden sich im laufenden Asylverfahren bzw. besitzen eine Duldung.
529 der Asylbewerber / Flüchtlinge sind in städtischen Einrichtungen untergebracht, 490 leben außerhalb von Einrichtungen.

 

 

Zu 6.)

Zur Zeit erhält Herne keine Zuweisungen.

 

Zu 7.)

Es liegen keine Beeinträchtigungen vor.

 

Zu 8.)

Das Guthaben beträgt aktuell etwa 170 Personen und ist voraussichtlich im September/Oktober erschöpft. Zu diesem Zeitpunkt werden zunächst die Gemeinden bedacht, die unter 90 % Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung liegen. Da die Auswirkungen der Zahlen der anderen Gemeinden für Herne nicht nachvollziehbar sind kann z.Zt. keine Prognose gegeben werden.

 

Zu 9.)

Unter Berücksichtigung jahrelanger Haushaltssicherungsmaßnahmen ist die Belastbarkeit der städt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich an ihre Grenzen gekommen. Die Integration Zugewanderter stellt für die betroffenen Bereiche insofern eine besondere Herausforderung dar. Ein Zusammenhang zwischen einem allgemein erhöhten Krankenstand und der Belastung durch Zuwanderung lässt sich kaum konkret ableiten.

 

Zu 10.)

In der Baumaßnahme an der Südstr. wurden 496 Plätze geschaffen. Durch die Erschließung des ehem. Barbaraheims an der Ackerstr. sichert sich die Stadt Herne ab Oktober weitere 340 Plätze.

 

Zu 11.)

Hier muss nach dem Status der Flüchtlinge differenziert werden. Für Flüchtlinge im Verfahren sollen zukünftig ab 2017 jeweils 10.400 € monatsanteilig den Kommunen erstattet werden. Für anerkannte Flüchtlinge hat sich der Bund bereiterklärt, zunächst bis 2018 die Kosten der Unterkunft zu tragen.

Bezüglich weitergehender Integrationskosten hat sich der Bund außerdem bereit erklärt im Zeitraum von 2016 bis 2018 jährlich 2 Mrd. € zur Verfügung zu stellen. Unklar ist allerdings wie sich die Integrationskosten definieren und was die Länder an die Kommunen weitergeben.