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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Mitteilungen der Vorsitzenden:

 

Keine

 

Mitteilungen der Verwaltung:

 

Hr. Dr. Klee teilte folgendes mit:

 

 

Jahresabschluss 2015 der BAV Aufbereitung Herne GmbH (BAV)

Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) ist zu 51 % (= 51.000,-- €) und die RAG Verkauf GmbH zu 49 % (= 49.000,-- €) am Stammkapital der BAV Aufbereitung Herne GmbH (BAV) beteiligt.Die Vertreter der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung müssen entweder von der Geschäftsführung der Gesellschafter dem Mitgesellschafter benannt werden oder eine Vollmacht vorlegen (WHE = durch drei Ratsmitglied/er). Die Vertreter/innen in dieser Gesellschafterversammlung sind nicht an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden.Zum Jahresabschluss 2015 der BAV:Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 129.710,01 (Vorjahr: 239.968,23 €) ab. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanzsumme beträgt 4.474.617,08 € (Vorjahr: 4.314.005,54 €).Der Jahresabschluss wurde von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der BAV der Gesellschafterversammlung. Diese hat den entsprechenden Beschluss am 21.04.2016 gefasst.

 

Jahresabschluss 2015 der ETZ Betriebs GmbH (ETZ)

 

 

Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) ist zu 100 % (= 25.000,00 €) am Stammkapital der ETZ Betriebs GmbH (ETZ) beteiligt.

 

Die WHE wird als Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung stets die Personen entsenden, die die Rechte der Gesellschafter der WHE wahrnehmen. Zudem ist der Geschäftsführer der WHE Mitglied der Gesellschafterversammlung. Sie werden von der Geschäftsführung der WHE mit der ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung beauftragt. Die Vertreter/innen in dieser Gesellschafterversammlung sind nicht an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden.

 

 

Zum Jahresabschluss 2015 der ETZ:

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 591.756,05 € (Vorjahr: 455.118,07 €) und einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung lt. Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 152.438,43 (Vorjahr: Jahresüberschuss 210.849,38  €) ab. Die Gewinnabführung an das Mutterunternehmen WHE erfolgt auf Grundlage des in 2014 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zwischen der WHE als Alleingesellschafterin und der ETZ, so dass das Jahresergebnis im Saldo ausgeglichen ist.

 

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der ETZ der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaftersammlung soll hierüber am 24.06.2016 beschließen.

 

 

Jahresabschluss 2015 der Fernwärmeversorgung Herne GmbH (FWH)

 

 

Im Geschäftsjahr 2015 waren die Stadtwerke Herne AG (StWH) zu 50 % (= 256.000,00 €) und die E.ON Fernwärme GmbH (seit 7.1.2016: Uniper Wärme GmbH) zu 50 %

(= 256.000,00 €) am Stammkapital der Fernwärmeversorgung Herne GmbH (= 512.000,00 €) beteiligt.

Die E.ON Fernwärme GmbH hat mit notariellem Vertrag vom 23. November 2015 ihren 50 % Anteil mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 an die Stadtwerke Herne AG veräußert. Somit ist die Stadtwerke Herne AG zum 31. Dezember 2015 alleinige Gesellschafterin.

 

Die StWH und die E.ON Fernwärme GmbH haben am 31.12.1997/01.01.1998 eine Vereinbarung zur Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen „Vereinigung der Gesellschafter der Fernwärmeversorgung Herne GmbH“ (Vereinigung) geschlossen. In diesem Zusammenhang haben die Vereinigung und die FWH am 12.08.1998 mit Wirkung vom 01.01.1998 einen neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Danach unterstellt die FWH die Leitung ihrer Gesellschaft der Vereinigung und verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die Vereinigung abzuführen. Die Vereinigung ist berechtigt, den Geschäftsführern der FWH hinsichtlich der Leitung Weisungen zu erteilen und verpflichtet sich, Jahresfehlbeträge der FWH auszugleichen.

Im Zuge der Neugestaltung der Fernwärme im Stadtgebiet Herne ist die Auflösung der GbR mit Wirkung zum 31.12.2015 beschlossen worden. In diesem Zug ist auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2015 gekündigt worden.

 

Die Stadt Herne entsendet keine Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung, da sie keine Gesellschafterin ist.

 

Zum Jahresabschluss 2015 der FWH

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 190.139,25 € (Vorjahr: 211.916,17 €) ab, der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Vereinigung abgeführt wird, so dass das Jahresergebnis 0,00 € beträgt. Die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag beträgt 1.522.490,39 € (Vorjahr: 1.954.367,62 €).

 

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses/einschl. Bildung und Auflösung von Rücklagen/sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der FWH der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung wird am 24.06.2016 stattfinden. In der ebenfalls am 24.06.2016 stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG soll die Verschmelzung der FWH auf die StwH rückwirkend zum 01.01.2016 beschlossen werden.

 

 

Jahresabschluss 2015 der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG
(WVH GmbH & Co. KG)

 

Die Wasserversorgung Herne GmbH ist mit Notarvertrag vom 12.05.2005 in die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG umgewandelt worden, deren  persönlich haftende Gesellschafterin die Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH ist.

Die Stadtwerke Herne AG (StWH) ist zu 50 % (= 1.600.000,00 €) und die Gelsenwasser AG zu 50 % (= 1.600.000,00 €) am Stammkapital der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (=3.200.000,00 €) beteiligt.

 

Für die Stadt besteht seit der Übertragung der Anteile der Stadt an der Wasserversorgung (24,25 % des Stammkapitals) zum 31.12.1990/01.01.1991 auf die Stadtwerke Herne AG rechtlich nicht mehr die Möglichkeit, direkt Vertreter/-innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, weil sie nicht mehr Gesellschafterin der Wasserversorgung ist.

In einem Briefgutachten vom 30. November 1990 hat die WIBERA jedoch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie trotzdem städtische Vertreter/-innen in die Gesellschafterversammlung entsandt werden können. Dabei sollte die Stadt an den Vorstand der Stadtwerke Herne AG herantreten mit der Bitte, zwei Stadtverordnete zu bevollmächtigen, die Stadtwerke Herne AG in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Herne GmbH zu vertreten. Mit der Umwandlung in die WVH GmbH & Co. KG hat sich an diesem Recht nichts geändert.

 

Die Vertreter der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH sind personenidentisch.

 

Zum Jahresabschluss 2015 der WVH & Co. KG

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 3.799.040,29 T (Vorjahr: 3.994.177,76 €) ab, der den Darlehenskonten der Gesellschafter gutgeschrieben werden soll. Die Bilanzsumme beträgt 32.058.164,90 T€ (Vorjahr: 31.072.068,33 €).

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses/einschl. Bildung und Auflösung von Rücklagen/sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages der WVH GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.05.2016 stattgefunden.

 

 

Jahresabschluss 2015 der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (WVH)

 

Die Wasserversorgung Herne GmbH ist mit Notarvertrag vom 12.05.2005 in die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG umgewandelt worden, deren  persönlich haftende Gesellschafterin die Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH ist.

Die Stadtwerke Herne AG (StWH) ist zu 50 % (= 12.500,00 €) und die Gelsenwasser AG zu 50 % (= 12.500,00 €) am Stammkapital der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (=25.000,00 €) beteiligt.

 

Für die Stadt besteht seit der Übertragung der Anteile der Stadt an der Wasserversorgung (24,25 % des Stammkapitals) zum 31.12.1990/01.01.1991 auf die Stadtwerke Herne AG rechtlich nicht mehr die Möglichkeit, direkt Vertreter/-innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, weil sie nicht mehr Gesellschafterin der Wasserversorgung ist.

In einem Briefgutachten vom 30. November 1990 hat die WIBERA jedoch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie trotzdem städtische Vertreter/-innen in die Gesellschafterversammlung entsandt werden können. Dabei sollte die Stadt an den Vorstand der Stadtwerke Herne AG herantreten mit der Bitte, zwei Stadtverordnete zu bevollmächtigen, die Stadtwerke Herne AG in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Herne GmbH zu vertreten. Mit der Umwandlung in die WVH GmbH & Co. KG bzw. Gründung der WVH Verwaltungs-GmbH hat sich an diesem Recht nichts  geändert.

 

Die Vertreter der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG sind personenidentisch.

 

Zum Jahresabschluss 2015 der WVH

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.099,83 (Vorjahr: 1.143,00 €) ab, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die Bilanzsumme beträgt 40.515,23 (Vorjahr: 39.544,17 €).

 

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses/einschl. Bildung und Auflösung von Rücklagen/sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages der WVH der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.05.2016 stattgefunden.

 

 

Jahresabschluss 2015 der SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH

 

Die SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH ist am 18. Juni 2007 gegründet worden. Die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG ist zu 100 % (= 25.000,00 €) am Stammkapital der SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH beteiligt.

 

Die Stadtwerke Herne AG (StWH) ist zu 50 % (= 1.600.000,00 €) und die Gelsenwasser AG zu 50 % (= 1.600.000,00 €) am Stammkapital der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (= 3.200.000,00 €) beteiligt.

 

 

 

Zum Jahresabschluss 2015 der SEH Verwaltungs GmbH

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.091,40 (Vorjahr 1.337,09 €) ab. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanzsumme beträgt 38.140,60(Vorjahr: 37.302,43 ).

 

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.05.2016 stattgefunden.

 

 

Jahresabschluss 2015 der Netzgesellschaft Herne mbH

 

 

Die Stadtwerke Herne AG (StwH) ist zu 100 % (= 25.000,00 €) am Stammkapital der Netzgesellschaft Herne mbH  (= 25.000,00 €) beteiligt. Die Netzgesellschaft Herne mbH ist am 18.12.2008 gegründet worden.

 

Die Gesellschafterin wird in der Gesellschafterversammlung durch den Vorstand der Stadtwerke Herne AG oder durch ein/e von ihm zu benennende/n Bevollmächtigte/n vertreten. Die Vertreter/innen in dieser Gesellschafterversammlung sind nicht an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden.

 

 

Zum Jahresabschluss 2015 der Netz Herne:

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 11.424.29 (Vorjahr: 10.380,25 €) ab. Der Jahresfehlbetrag ist nach dem mit der Stadtwerke Herne AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag durch die Stadtwerke Herne AG auszugleichen. Die Bilanzsumme beträgt 30.258,32 (Vorjahr: 20.832,81 €).

 

Der Jahresabschluss ist von Bergmann, Kauffmann und Partner geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses (einschließlich Bildung und Auflösung von Rücklagen) sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Netz Herne der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat am 25.04.2016 stattgefunden. 

 

 

Jahresabschluss 2015 der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft
Güterverkehrszentrum Emscher mbH (PEG)

 

 

Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) ist zu 100 % (= 30.000,00 €) am Stammkapital der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum Emscher mbH beteiligt.

 

Die WHE wird als Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung stets die Personen entsenden, die die Rechte der Gesellschafter der WHE wahrnehmen. Zudem ist der Geschäftsführer der WHE Mitglied der Gesellschafterversammlung. Weitere Vertreter sind auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung der WHE möglich. Sie werden von der Geschäftsführung der WHE mit der ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung beauftragt. Die Vertreter in dieser Gesellschafterversammlung sind nicht an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden.

 

 

Zum Jahresabschluss 2015 der PEG:

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 3.779.952,07 € (Vorjahr: 4.269.230,61 €) und einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung lt. Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 43.371,78 € (Vorjahr: 49.618,60 €) ab. Die Gewinnabführung an das Mutterunternehmen WHE erfolgt auf Grundlage des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der WHE als Alleingesellschafterin und der PEG, so dass das Jahresergebnis im Saldo ausgeglichen ist.

 

Der Jahresabschluss 2015 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der PEG der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung soll hierüber am 24.06.2016 beschließen.

 

 

Jahresabschluss 2015 der SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG

 

 

Die SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG ist am 16. Oktober 2007 gegründet worden. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH ohne Kapitaleinlage und ohne Vermögensbeteiligung.

Die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG ist mit 1.000,00 € Kommanditeinlage Kommanditistin der SEH GmbH & Co.KG.

 

Die Stadtwerke Herne AG (StWH) ist zu 50 % (= 1.600.000,00 €) und die Gelsenwasser AG zu 50 % (= 1.600.000,00 €) am Stammkapital der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (= 3.200.000,00 €) beteiligt.

 

 

 

Zum Jahresabschluss 2015 der SEH GmbH & Co. KG

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.588.564,86  (Vorjahr: 1.579.035,97 €) ab. Dieser wird dem Darlehnskonto des Gesellschafters gutgeschrieben. Die Bilanzsumme beträgt 46.877.984,28 (Vorjahr: 43.477.848,58 €).

 

Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist erteilt worden.

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.05.2016 stattgefunden.