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Auszug - Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Herr Dr. Klee berichtete zu folgenden Themengebieten

 

Kennzahlen zur „Verschuldung“

 

Per Ende Mai 2016 beläuft sich der Bestand an Kassenkrediten auf rd. 570 Mio. €.

 

Die Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtportfolio: 1,87 %

Investitionskredite: 3,38%

Kassenkredite: 1,35 %

 

 

Handlungsfeld „Flüchtlinge“

 

Die Stadt Herne wird in 2016 17,1 Mio. € an Landeszuweisungen erhalten.

 

 

Finanzbeziehungen Bund-Länder-Kommunen

 

In einem am 16.6.16 erfolgten Spitzengespräch auf Bund-Länder-Ebene kam es zu einigen Einigungen, die in besonderem Maße relevant für Kommunen wie Herne sind:

 

1. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen ab 2018 um 5 Mrd. Euro wie folgt abzuwickeln: Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird um 1,6 Mrd. Euro erhöht und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bei Beibehaltung des bisherigen Schlüssels wird um 2,4 Mrd. Euro erhöht. Zudem soll der Umsatzsteueranteil der Länder um 1,0 Mrd. Euro erhöht werden, wobei es Aufgabe der Länder ist, diese Mittel zur Entlastung der Kommunen zu verwenden.

Aus der Sicht Hernes ist die Einigung nicht akzeptabel. Die Verteilungskriterien begünstigen eher wirtschaftsstarke Kommunen. Vorteilhafter für finanzschwache Kommunen wäre gewesen, die Mittel über einen erhöhten KdU-Anteil zu gewähren.

 

2. Die Ausgaben für Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge werden vom Bund übernommen. Bislang vereinbart ist die Übernahme in den Jahren 2016 bis 2018.

Diverse Einzelfragen bleiben aber zunächst unbeantwortet (Bsp. Umgang mit Wohnkosten für anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II beziehen).

 

Die Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten bleibt noch unklar. Hier soll es am 8.7. Beratungen auf Bund-Länder-Ebene geben.

Ebenso offen bleiben Vereinbarungen zum Länderfinanzausgleich ab dem Jahr 2020.