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Beschluss |
Herr Dudda beantwortete die Anfrage.
Zu 1.) und 2.):
Es ging darum, einen Rahmenvertrag mit einem Beratungsunternehmen zu schließen, die es ermöglicht, in den kommenden 4 Jahren Beratungsleistungen abzurufen. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen notwendig, weil die Stadt auf die Unterstützung in der Bearbeitung bei besonderen komplexen finanzwirtschaftlichen Einzelvorgängen (z.B. Konzernbetriebsprüfung) angewiesen ist.
Der Vorteil dieser Vereinbarung für die Stadt Herne ist, dass sie einerseits zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen ist, andererseits sich aber die Ansprüche auf ein Beratungszeitkontingent zu festen Konditionen gesichert hat. Sollte die Stadt also anlassbezogen Bedarf an externer Beratung haben, kann sie die Leistungen des Beratungsunternehmens in Anspruch nehmen. Erst bei Inanspruchnahme entsteht eine finanzielle Verpflichtung für die Stadt.
Zu 3.)
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren, in denen die Stadt Beratungsleistungen abrufen kann.
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zeigten, dass pro Jahr in etwa Aufwendungen von 50 T€ für Beratung entstehen. Daher wurde das Volumen mit 200 T€ bestimmt.