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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Beratungsleistungen der Stadt Herne  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 14.3
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2016/0471 Anfrage: Beratungsleistungen der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Die Linke
Verfasser:SVO Buszewski, Veronika
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss


Herr Dudda beantwortete die Anfrage.

 

Zu 1.) und 2.):

Es ging darum, einen Rahmenvertrag mit einem Beratungsunternehmen zu schließen, die es ermöglicht, in den kommenden 4 Jahren Beratungsleistungen abzurufen. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen notwendig, weil die Stadt auf die Unterstützung in der Bearbeitung bei besonderen komplexen finanzwirtschaftlichen Einzelvorgängen (z.B. Konzernbetriebsprüfung) angewiesen ist.

Der Vorteil dieser Vereinbarung für die Stadt Herne ist, dass sie einerseits zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen ist, andererseits sich aber die Ansprüche auf ein Beratungszeitkontingent zu festen Konditionen gesichert hat. Sollte die Stadt also anlassbezogen Bedarf an externer Beratung haben, kann sie die Leistungen des Beratungsunternehmens in Anspruch nehmen. Erst bei Inanspruchnahme entsteht eine finanzielle Verpflichtung für die Stadt.

 

 

Zu 3.)

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren, in denen die Stadt Beratungsleistungen abrufen kann.

Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zeigten, dass pro Jahr in etwa Aufwendungen von 50 T€ für Beratung entstehen. Daher wurde das Volumen mit 200 T€ bestimmt.