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Beschluss |
Hr. Grimm beantwortete die Anfrage:
Die Steigerung des finanziellen Aufwandes aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung NRW lässt sich nicht monats- oder quartalsgenau angeben. Die Zahlungen sind von der Anzahl der Sitzungen, der Anzahl der Teilnehmer und von der aus-geübten Funktion abhängig. (Sitzungsgelder Stadtverordnete: 19,60 €; Sitzungsgelder Sachkundige Bürger: 34,50 €)
Die Zusammensetzung z. B. der von den Fraktionen eingerichteten Arbeitskreise ist zum großen Teil nicht personell festgelegt und variiert ständig, sowohl in der Anzahl als auch in der Funktion (Stadtverordnete/r; Sachkundige Bürger/in) der Teilnehmer.
Daher ist es nicht möglich, einen um diese Faktoren „bereinigten“ Erhöhungsbetrag zu beziffern.
Um dies zu verdeutlichen sind in den folgenden Tabellen die ersten drei Monate 2015 und 2016 unter Berücksichtigung der Faktoren Anzahl der Sitzungen, Anzahl der Zahlungsempfänger und gezahlter Betrag gegenübergestellt: (der Zahlbetrag enthält auch die für Verdienstausfall, Haushaltsentschädigung und Erstattung von Fahrkosten geleisteten Zahlungen)
Monat | Anzahl der Sitzungen | Anzahl der Zahlungsempfänger | insgesamt gezahlter Betrag |
Januar 2015 | 53 | 187 | 56.725,35 € |
Februar 2015 | 73 | 233 | 64.177,97 € |
März 2015 | 64 | 208 | 62.440,70 € |
Monat | Anzahl der Sitzungen | Anzahl der Zahlungsempfänger | insgesamt gezahlter Betrag |
Januar 2016 | 66 | 197 | 65.392,62 € |
Februar 2016 | 87 | 237 | 69.722,80 € |
März 2016 | 54 | 161 | 61.048,87 € |
Da eine erste Einschätzung der zusätzlichen Belastungen der Kommunen aufgrund der geplanten Erhöhung der Entschädigungsbeträge erst im Juli 2015 durch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW abgefragt wurde und der entsprechende Antrag erst im September 2015 zur Beratung im Landtag eingebracht wurde, konnte für das Jahr 2016 keine entsprechende Mittelanmeldung mehr erfolgen.
Um die zusätzlich benötigten Mittel für die Haushaltsplanung 2017 zu ermitteln, wurden die durchschnittlichen Werte der gezahlten Sitzungsgelder und Funktionspauschalen pro Monat aus 2015 zu Grunde gelegt. Zu diesen Mittelwerten wurde ein 10 prozentiger Erhöhungsbetrag hinzugerechnet. Aus der folgenden Tabelle gehen die so ermittelten, geschätzten zusätzlich benötigten Beträge monatlich und jährlich hervor:
Entschädigungsleistung | mtl. 2015 ca. | 10%ige Erhöh.mtl. ca. | 10%ige Erhöh. jährl. ca. |
Sitzungsgelder | 12.500,00 € | 1.250,00 € | 15.000,00 € |
Funktionspauschalen | 47.000,00 € | 4.700,00 € | 56.400,00 € |
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Erhöhungbetrag jährl. insgesamt ca. |
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| 71.400,00 € |