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Beschluss |
Die o. g. Grünfläche war schon einmal Bestandteil einer Anfrage vor längerer Zeit.
Seitens der Anwohner im unmittelbaren Umfeld dieser Fläche ist die CDU-Fraktion HerneMitte informiert worden, dass diese Fläche wiederholt verunreinigt wurde und sich in einem „desolaten Zustand“ befindet. Des Weiteren bedürfen die vorhandenen Baumbestände, nach Auffassung der Anwohner, umgehend „Pflegeschnitte“.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 16.06.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Frau Darnieder gibt folgende Antworten:
zu Frage 1:
Der Zustand der Grünfläche ist bekannt. Kontakt zu der Erbengemeinschaft besteht nicht.
zu Frage 2:
Seitens der Verwaltung sind Maßnahmen, die Grünfläche betreffend, bisher nicht notwendig geworden. Konkrete Gefahren gehen bisher von der Bepflanzung nicht aus. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht den Bereich regelmäßig.
zu den Fragen 3 - 5:
Alle angrenzenden Grundstückseigentümer haben grundsätzlich die Möglichkeit die Einhaltung der Bestimmungen des Nachbarschaftsrechtes NRW zivilrechtlich durchzusetzen, sofern die jeweiligen Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.
Im öffentlichen Recht gibt es keine Bestimmung, die einen konkreten Zustand für ein unbebautes Grundstück vorschreibt. Hier stehen öffentlich rechtliche Interessen im Vordergrund.
Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass z.B. jährlich ein Baumschnitt zu erfolgen hat.