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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Private Grünfläche im Bereich Rottbruchstraße/Detmolder Ring  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0465 Anfrage: Private Grünfläche im Bereich Rottbruchstraße/Detmolder Ring
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Ongsiek, Jörg
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina
 
Beschluss


Die o. g. Grünfläche war schon einmal Bestandteil einer Anfrage vor längerer Zeit.

 

Seitens der Anwohner im unmittelbaren Umfeld dieser Fläche ist die CDU-Fraktion HerneMitte informiert worden, dass diese Fläche wiederholt verunreinigt wurde und sich in einem „desolaten Zustand“ befindet. Des Weiteren bedürfen die vorhandenen Baumbestände, nach Auffassung der Anwohner, umgehend „Pflegeschnitte“.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 16.06.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Sind der Verwaltung die vorgenannten Umstände bekannt?
  2. Wenn ja, welche Schritte wurden seitens der Verwaltung unternommen um den Eigentümer dahin zu bringen, dass er seinen Verpflichtungen als Eigner des Grundstückes nachkommt?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Verwaltung hier regulierend einzugreifen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren durch die Stadt diesbezüglich durchgeführt?
  4. Sollte der Stadt der Sachstand zum Grundstück nicht bekannt sein, welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt zu ergreifen um in „naher Zukunft“ die Situation für die Anwohner zu verbessern?
  5. In welchem zeitlichen Rahmen werden die erforderlichen Maßnahmen voraussichtlich umgesetzt?

 

 

 

Frau Darnieder gibt folgende Antworten:

 

zu Frage 1:

 

Der Zustand der Grünfläche ist bekannt. Kontakt zu der Erbengemeinschaft besteht nicht.

 

zu Frage 2:

 

Seitens der Verwaltung sind Maßnahmen, die Grünfläche betreffend, bisher nicht notwendig geworden. Konkrete Gefahren gehen bisher von der Bepflanzung nicht aus. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht den Bereich regelmäßig.

 

zu den Fragen 3 - 5:

 

Alle angrenzenden Grundstückseigentümer haben grundsätzlich die Möglichkeit die Einhaltung der Bestimmungen des Nachbarschaftsrechtes NRW zivilrechtlich durchzusetzen, sofern die jeweiligen Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Im öffentlichen Recht gibt es keine Bestimmung, die einen konkreten Zustand für ein unbebautes Grundstück vorschreibt. Hier stehen öffentlich rechtliche Interessen im Vordergrund.

Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass z.B. jährlich ein Baumschnitt zu erfolgen hat.