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Beschluss |
Wiederholt erhielt die CDU-Fraktion in Herne-Mitte Hinweise/Anfragen, insbesondere von älteren Mitbürgern, dass Posteinwurfkästen der Deutschen Bundespost im Stadtgebiet Herne-Mitte ersatzlos entfernt wurden (z.B. auf der Kaiserstraße im Bereich des ehemaligen Lebensmittelmarktes). Dies führt dann des Öfteren dazu, dass erheblich längere Fußwege zum Versenden von Briefen anfallen, die durch ältere Menschen dann nicht mehr bewältigt werden können.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 16.06.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Herr Richardt gibt folgende Antworten:
zu Frage 1:
Es erfolgen teilweise generelle Mitteilungen über Entfernungen; sie werden allerdings nicht mit der Verwaltung abgestimmt.
zu Frage 2:
Die Planung der Standorte von Briefkästen liegt in der Hand der Post AG.
Nach § 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) sind für den Universaldienst im Bereich der Briefdienstleistungen jedoch Qualitätsmerkmale zu beachten. Briefkästen müssen demnach so ausreichend vorhanden sein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten. i.d.R. nicht mehr als 1.000 m zurückzulegen haben, um einen Briefkasten zu erreichen.
Die Stadt Herne kann im Falle der Entfernung von Briefkästen, von denen sie Kenntnis erhält, Beschwerde einlegen, und sich dabei ggfs. auf diese Vorschrift berufen.
Zuletzt wurde im April diesen Jahres aufgrund einer Eingabe beim Beschwerdemanagement bezüglich der Entfernung des Briefkastens in der Höhe Kaiserstraße 80 interveniert und mit Hinweis auf die stadträumliche Lage von Baukau-Ost um Wiederherstellung der Versorgung gebeten. Dabei war eine Berufung auf die o.g. Vorschrift allerdings nicht möglich, da dieser durch den Standort Bismarckstr. 74 genüge getan ist. Eine über die Mitteilung der Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung hinausgehende Antwort steht nach zwei Monaten noch aus und wurde angemahnt.
zu Frage 3:
Aufgrund der nachlassenden Bedeutung des Briefverkehrs nutzt die Deutsche Post die gesetzlichen Spielräume zur Ausdünnung der Versorgung zunehmend aus. Aktuell betrifft dies die Einschränkung der Sonn- und Feiertagsleerung.
Die bisherigen Reaktionen bzw. deren Ausbleiben lassen die Chancen einer Abstimmung äußerst begrenzt erscheinen. Im Wesentlichen wird die Möglichkeit gesehen, bei der Planung neuer Standorte, die ein ausreichendes Briefaufkommen erwarten lassen können, dies der Deutschen Post nahezulegen. Im o.g. Fall wurde bereits auf die Planungen zu einer „Neuen Mitte Baukau“ hingewiesen.
zu Frage 4:
Die Anschrift der Beschwerdestelle der Post AG lautet:
Deutsche Post AG - Kundenservice – Brief - 53247 Bonn