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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0458 Anfrage: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nötzel, Detlef
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bergbauberechtigung RWTH Aachen (451 KB)      


Für die Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte hat DIE LINKE. Fraktion eine Anfrage bzgl. der Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken gestellt.

 

Diese Fragen wurden teilweise nicht oder irreführend beantwortet.

 

Nicht beantwortet wurde die Frage, zu welchen wissenschaftlichen Ergebnissen die RWTH kam. Zwar gab die Verwaltung die Auskunft, dass „die RWTH Aachen die Aufsuchungserlaubnis vor längerem beantragt [hat], um für wissenschaftlich begleitete Probebohrungen eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Dazu sind in der Vergangenheit bei der RWTH einige Studien erarbeitet worden.  Aus Sicht der Bezirksregierung ist bisher nicht erkennbar, ob eine derartige Probebohrung beantragt und ausgeführt werden soll.“ Diese Stellungnahme ist aber keine Antwort auf die eigentliche Frage.

 

Irreführend wurde die Frage „Welche Stellungnahme hat die Verwaltung der Stadt Herne bei der letzten Verlängerung in 2014 abgegeben?“ beantwortet. Die Auskunft, das eine Stellungnahme nicht abgegeben worden sei, mag formal korrekt sein, verschweigt aber, das die Stadt Herne mit Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 19. Mai 2014 über die beantragte Verlängerung informiert und gebeten wurde, bis zum 15.8.2014 eine Stellungnahme abzugeben. Da die Stadt Herne keine Stellungnahme abgegeben hat, wäre eine transparente und klärende Antwort gewesen, zumindest zu begründen, warum sie dies nicht getan hat. Vollkommen irreführend wird es, wenn zur gleichen Anfrage in der Bezirksvertretung Sodingen zu Protokoll gegeben wurde, das „bei der Vergabe von Bergbaurechten der FB Umwelt der Stadt Herne bisher nicht beteiligt wurde“.


In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Studien hat die RWTH erarbeitet?

 

  1. Zu welchen Ergebnissen kam die RWTH?
  2. Hat die Stadt Herne jemals Stellungnahmen zu Anträgen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken in dem Feld CBM RWTH gegeben?
  • Wenn ja: Welchen Inhalt hatten die Stellungnahmen?
  • Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Wie erklärt die Verwaltung den Widerspruch, das einerseits bei Vergaben von Bergbaurechten der FB Umwelt bisher nicht beteiligt wurde, andererseits die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt Herne gebeten hat, eine Stellungnahme zum Verlängerungsantrag im Feld „CBM RWTH“ zu geben?

 

 

Herr Padligur beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2 wird auf die Stellungnahme der RWTH Aachen vom 07.06.2016 verwiesen.

 

(Anmerkung der Schriftführerin:  Die Stellungnahme ist im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt.)

 

zu den Fragen 3 und 4:

 

Die von der RWTH Aachen beantragte Erlaubnis wurde von der Bergbehörde im Jahr 2006 erteilt. Die einzigen konkreten Rechtswirkungen einer bergrechtlichen Erlaubnis sind der Schutz vor Konkurrenten sowie das Recht, Betriebspläne vorlegen zu dürfen. In dem Verfahren erfolgte, wie zu damaliger Zeit üblich, keine Beteiligung der Kommunen durch die Bezirksregierung. Es gab deshalb auch keine Stellungnahme seitens der Stadt Herne. Deshalb ist die Aussagen, dass die Stadt Herne bei der Vergabe von Bergbaurechten bisher nicht beteiligt wurde, richtig.

In dem Verfahren im Jahre 2014 ging es lediglich um die Verlängerung der bereits erteilten Erlaubnis. Diese Beteiligung ist allerdings nicht aus den Akten zu entnehmen.