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Auszug - Anfrage: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0306 Anfrage: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nötzel, Detlef
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Die RWTH Aachen hat seit dem  6.5.2006 die Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken auf dem Feld CMB-RWTH erhalten. Die Größe des Feldes beträgt insgesamt 3,5 Millionen m2 und umfasst auch die Gebiete von Sodingen und Herne-Mitte. Nach mehrmaliger Verlängerung  der Genehmigung (zuletzt 2014) endet die Genehmigung am 5.5.2017.

Ziel der Aufsuchung durch die RWTH Aachen sind u. a. die Bewertung des Flözgaspotenzials und die technische Evaluierung einer Förderbarkeit. Der Projektablauf der RWTH Aachen sah auch eine Pilotforschungsbohrung vor, wobei die Anwendung des Hydraulic Fracturing-Verfahrens („Fracking“) durch die RWTH Aachen nicht definitiv ausgeschlossen wurde. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zu welchen wissenschaftlichen Ergebnissen kam die RWTH?
  2. Gibt es seitens der RWTH Bestrebungen, eine erneute Verlängerung der Bergbauberechtigung zu beantragen?
  3. Welche Stellungnahme hat die Verwaltung der Stadt Herne bei der letzten Verlängerung in 2014 abgegeben?

 

Herr Muhss beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

 

Die RWTH Aachen hat die Aufsuchungserlaubnis vor längerem beantragt, um für wissenschaftlich begleitete Probebohrungen eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Dazu sind in der Vergangenheit bei der RWTH einige Studien erarbeitet worden.  Aus Sicht der Bezirksregierung ist bisher nicht erkennbar, ob eine derartige Probebohrung beantragt und ausgeführt werden soll.

 

Zu Frage 2:

 

Dies ist der Bezirksregierung nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung wurde zum Verlängerungsantrag nicht abgegeben.