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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Gerüst und Rattenbefall am Haus Hauptstraße 340  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2016/0291 Anfrage: Gerüst und Rattenbefall am Haus Hauptstraße 340
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Salzmann, Frank
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss


In verschiedenen Sitzungen der Bezirksvertretung (sh. Vorlagen Nr.: 2011/0594, 2012/0416, 2013/0575) wurden schon Anfragen über die Gefahrenimmobilie gestellt.

 

Am Haus Hauptstraße 340, ehemals Schreibwaren Voss, befindet sich seit Jahren ein Gerüst zur Sicherung der Fassade, der Zustand der Fassade wird immer desolater und der herumfliegende Müll der sich im Gerüst verfängt und auf dem Gehsteig liegt wird immer schlimmer. Des Weiteren beklagen Anwohner das es im und um das Haus herum vermehrt Probleme mit Ratten gibt.

 

Fragen an die Verwaltung:

 

Gibt es inzwischen Kontakt mit dem Eigentümer?

Ist der Verwaltung der Rattenbefall bekannt?

Kann der Eigentümer zur Beseitigung der Missstände heran gezogen werden?

Wie lange kann und darf das Gerüst stehen und wer zahlt die Kosten?

 

 

Frau Marek und Frau Droste beantworten die Anfragen:

 

zu Frage 1:

 

Es besteht kein Kontakt, da man nicht genau weiß, wo die Eigentümerin wohnt. Der letzte bekannt Wohnort soll sich entweder in Luxemburg oder Belgien befinden.

 

zu Frage 2:

 

Der Rattenbefall wurde der Verwaltung letztmalig vor einem Jahr angezeigt.

Weder im letzten Jahr noch bei aktuellen Kontrollen konnte ein Rattenbefall festgestellt werden.

 

zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist der Eigentümer/die Eigentümerin für den Zustand des Hauses und den des dazugehörigen Gehweges verantwortlich.

Das Gerüst mit der Abplanung sichert den Gehweg gegen mögliche herabfallende Fassaden- oder Dachteile ab.

Weitreichendere Forderungen zur Sanierung der Fassade können bauordnungsrechtlich nicht eingefordert werden.

 

zu Frage 4:

 

Der Verwaltung wurde über den Vater der Eigentümerin mitgeteilt, dass die Firma, die das Gerüst vor Jahren aufgestellt hat, zwischenzeitlich in die Insolvenz gegangen sein soll. Bis heute wurde der Name der Gerüstbaufirma nicht mitgeteilt.

Die Kosten für das Gerüst zahlt die Eigentümerin.

 

 

Herr Salzmann fragt nach, ob es richtig ist, dass Rattengift durch einen Briefschlitz in der Tür abgelegt wurde.

Auch möchte er wissen, ob Grundbesitzabgaben gezahlt werden.

 

Frau Marek kann zur letzten Frage keine Antwort geben. Bzgl. der Verteilung von Rattengift ist aber zu sagen, dass der städt. Mitarbeiter Rattengift nicht durch Briefschlitze verteilt.

 

Herr Purwin fragt nach der Standfestigkeit des Gerüsts und was passiert, wenn die Firma das Gerüst abbauen würde.

 

Frau Droste antwortet, dass bei einer Gerüstentfernung die Hausfassade überprüft werden müsste. Des Weiteren müssten wahrscheinlich Absperrmaßnahmen vorgenommen werden.

Bislang ist das Gerüst auf jeden Fall standsicher.

 

Herr Salzmann fragt, wer für die Müllentsorgung unterhalb des Gerüsts zuständig ist.

 

Herr Koch teilte mit, dass er diesbzgl. des Öfteren schon Kontakt mit entsorgung Herne aufgenommen hatte, die zwischendurch immer wieder dort reinigen.