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Auszug - Personalkostenzuschüsse 2016 für die nichtstädtischen stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2016/0235 Personalkostenzuschüsse 2016 für die nichtstädtischen stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Ralf Bittokleit
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dudziak (Piraten-AL) fragt nach, ob denn unter Berücksichtigung der geänderten Gesetzeslage die im dargestellten Sachverhalt genannte gesetzliche Norm korrekt sei.

 

Herr Bittokleit führte dazu aus, dass das seinerzeit verabschiedete Beratungskonzept  worin die Seniorenberatungsstellen eine wichtige Rolle bezüglich der trägerunabhängigen Beratung innehaben  auf dem damaligen § 4 Landespflegegesetz NW (PfG NW) basierte. Diese gesetzliche Norm ist durch das Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) am 16.10.2014 obsolet. Jedoch wurden durch den § 6 APG NRW die Regelungen des außer Kraft getretenen § 4 PfG NW hinsichtlich der erforderlichen trägerunabhängigen Beratung wieder aufgenommen.

 

Herr Dudziak merkt dazu an, dass gerade wegen der geforderten trägerunabhängigen Beratung eine Förderung der 3 nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen kritisch zu betrachten ist.

 

Herr Bittokleit entgegnet darauf hin, dass diese Form der Beratung seit über 20 Jahren eine qualifizierte ganzheitliche Beratung für Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörigen darstellt und dass in diesem Zeitraum nicht eine Beschwerde über eine unqualifizierte und/oder trägergeneigte Beratung aufgekommen ist.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt  im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2016 und unter Berücksichtigung der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2016 vom 07.12.2015 des Kämmerers  dem DRK-Kreisverband Herne und Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2016 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 53  Transferaufwendungen  von dem beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 24.079,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) einen Betrag in Höhe von 16.855,30 Euro (70 %) je Beratungsstelle zu gewähren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

AfD

Linke

Piraten-AL

dafür:

18

9

5

2

1

-

1

-

dagegen:

1

-

-

-

-

-

-

1

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-