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Ratsinformationssystem

Auszug - Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen zur Verbesserung des Platzangebotes für unter 3jährige Kinder   

des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 25.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
2005/0584 Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen zur Verbesserung des Platzangebotes für unter 3jährige Kinder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Karassek, Klaus
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Während der Beratung bittet Herr Kleibömer darum, folgende Erklärung in die Niederschrift aufzunehmen: „Der Rat der Stadt hat

Während der Beratung bittet Herr Kleibömer darum, folgende Erklärung in die Niederschrift aufzunehmen: „Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den Ausbau der Betreuungsangebote für 0-3jährige bis zum Sommer 2005 zu erstellen. Das Gesamtkonzept soll einen Bedarfs- und Finanzierungsplan beinhalten. Warum wurde dieser Auftrag vom Februar 2005 von der Verwaltung bisher nicht umgesetzt?“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt :

Der Jugendhilfeausschuss beschließt :

 

1.      Bei den nachfolgend benannten 11 Tageseinrichtungen für Kinder übernimmt die Stadt Herne ab dem 01.08.2006 den gesetzlichen Trägeranteil an den Betriebskosten je einer Kindergartengruppe als freiwillige Leistung:

 

Träger                                    Tageseinrichtung                Termin

 

St. Michael                                    Bickernstr. 25                          bis 31.07.2009

Hl. Familie                         Klosterstr. 13                          bis 31.07.2007

St. Laurentius                                Karlstr. 7                                  bis 31.07.2007

St. Anna                            Franz-Düwell-Str. 6                bis 31.07.2009

St. Peter und Paul                 Kirchstr. 163 a                                    bis 31.07.2008

St. Peter und Paul                 Von-Gluck-Str. 16              bis 31.07.2006

Heiligste Dreifaltigkeit                 Börsinghauser Str. 58                    bis 31.07.2007

St. Marien                          Bismarckstr. 47                    bis 31.07.2008

St. Marien                          Nordstr. 38 a                           bis 31.07.2008

St. Elisabeth                                 Im Pratort 2                                  bis 31.07.2008

St. Bonifatius                                Glockenstr. 6 a                      bis 31.07.2008

 

 

2.      Um die Umwandlung in Kleine altersgemischte Gruppen zu ermöglichen, erfolgt zur Vermeidung der Schließung dieser Gruppen und zur erforderlichen Gewährleistung des Rechtsanspruches auf den Besuch des Kindergarten zunächst eine befristete Übernahme des Trägeranteils der Kindergartengruppen.

Sie erfolgt voraussichtlich bis zu den o.a. von der Jugendhilfeplanung festgelegten Terminen der anschließenden Umwandlung in Kleine altersgemischte Gruppen und setzt einen entsprechend begründeten schriftlichen Antrag des Trägers bis zum 01.12.2005 voraus.

Die Übernahme des vollständigen Trägeranteils an den Betriebskosten der Kindergartengruppen wird davon abhängig gemacht, dass in diesen Gruppen im Jahresdurchschnitt jeweils 25 Kinder betreut werden.

Eine anteilmäßige Kürzung erfolgt für jeden Platz und jeden Monat, wenn trotz nachgewiesener Nachfrage im Jahresdurchschnitt nicht alle jeweils 25 Plätze belegt wurden.

Keine Kürzungen erfolgen, wenn trotz einer rechtzeitigen Mitteilung an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie nicht alle Plätze belegt werden konnten.

           

3.      Nach Umwandlung der Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen übernimmt die Stadt Herne ebenfalls als freiwillige Leistung die gesetzlichen Trägeranteile an den dann entsprechend erhöhten Betriebskosten.         
Falls der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Gruppenumwandlungen nur bei Gewährleistung der Kostenneutralität für das Land NW zustimmt, übernimmt die Stadt Herne ebenfalls die Zahlung des erhöhten Landesanteiles auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 11.05.2005 (2005/0372).

Die Übernahme des vollständigen Trägeranteils an den Betriebskosten der Kleinen altersgemischten Gruppen wird davon abhängig gemacht, dass in diesen Gruppen jeweils mindestens 7 unter 3jährige Kinder mit erstem Wohnsitz in Herne betreut werden.

Für die Betreuung von nicht mit erstem Wohnsitz in Herne gemeldeten Kindern erfolgt eine anteilmäßige Kürzung für jeden Platz und jeden Monat, wenn weniger als 7 unter 3jährige Kinder mit erstem Wohnsitz in Herne in einer dieser Gruppen betreut werden.

Eine anteilmäßige Kürzung erfolgt ebenfalls für jeden Platz und jeden Monat, wenn trotz nachgewiesener Nachfrage nicht alle jeweils 7 für unter 3jährige Kinder vorgesehenen Plätze belegt wurden.

Keine Kürzungen erfolgen, wenn trotz einer rechtzeitigen Mitteilung an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie nicht alle jeweils 7 für unter 3jährige Kinder vorgesehenen Plätze mit Herner Kindern bzw. gar nicht belegt werden konnten.

 

4.      Sollte durch z.B. eine veränderte Gesetzeslage oder durch entsprechende Erlasse die Umwandlung von Regel-Kindergartengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen oder ähnliche Formen der regelmäßigen Betreuung von unter 3jährigen Kindern dauerhaft ausgeschlossen werden, so ist der Zeitraum der freiwilligen Übernahme des Trägeranteils der betreffenden Kindergartengruppen auf den für die Sicherung des Rechtsanspruches der 3 – 6jährigen Kinder erforderlichen Zeitraum zu beschränken.

Falls das tatsächliche Bedürfnis zum Betrieb einzelner oder aller dieser Gruppen entfällt, endet die freiwillige Förderung zum durch die Jugendhilfeplanung/Kindergartenbe­darfspla­nung ermittelten Zeitpunkt.

 

5.      Die vorzeitige oder endgültige Beendigung der freiwilligen Förderung muss mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf und nach rechtzeitiger Einbeziehung des jeweiligen Trägers erfolgen. Sie kann mit Beginn des kommenden Kindergartenjahres (01.08.) beendet werden, wenn der Träger der betroffenen Tageseinrichtung bis zum 01.02. des laufenden Kindergartenjahres entsprechend schriftlich informiert wurde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     10                  

dagegen:

Enthaltung:   1