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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrsspiegel Im Östern/Eickeler Bruch  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:51 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2016/0279 Anfrage: Verkehrsspiegel Im Östern/Eickeler Bruch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Eilebrecht, Michael
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss


An der Straße „Im Östern“ / Eickeler Bruch wurde ein Verkehrsspiegel angebracht.

 

Daher bitte ich die folgenden Fragen in der o.g. Sitzung von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Aus welchem Anlass wurde der Spiegel aufgestellt; besteht dort eine erhöhte Unfallgefahr?
  2. Wie viele Unfälle sind dort seit 2013 geschehen?
  3. Ist es beabsichtigt, im Bereich Eickel noch mehr Verkehrsspiegel aufzustellen?
  4. Wenn ja: Wo und wann?

 

 

Herr Becker gibt folgende Antworten:

 

zu Frage 1:

 

Der Verkehrsspiegel wurde nach einer schriftlichen Eingabe der Haus- und Grundverwaltung von der Verwaltung am 16.09.1985 aufgestellt.

Der Spiegel samt Mast wurde im letzten Jahr so stark beschädigt, dass im Rahmen der Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht eine sofortige Erneuerung durch den Bauhof erfolgte.

 

zu Frage 2:

 

Seit 2013 ereigneten sich im Bereich Im Östern / Eickeler Bruch zwei Verkehrsunfälle. Hierbei handelte es sich in beiden Fällen um Verkehrsunfälle, bei denen geparkte Fahrzeuge beschädigt wurden. Ein Zusammenhang mit dem Verkehrsspiegel bestand nicht.

 

zu Fragen 3 und 4:

 

Nein.

 

Die Wirkung von Verkehrsspiegeln wird von Verkehrsteilnehmern in der Regel überschätzt. Verkehrsspiegel täuschen falsche Sicherheit vor. Sie geben ein verzerrtes Bild des Straßenraumes wieder. Aus diesem Grund können Zeitlücken, Entfernungen und Bewegungen nur ungenügend abgeschätzt und daher fehl interpretiert werden. Solche Fehleinschätzungen können zu einem schnellen Ausfahren aus untergeordneten Straßen bzw. Grundstücken verleiten, ohne das bestehende Risiko zu objektivieren. Zusätzlich werden aufgrund ihrer schmalen Silhouette einspurige Verkehrsteilnehmer, besonders Radfahrer, im Spiegelbild nicht wahrgenommen.

 

Verkehrsspiegel sind keine Einrichtungen der StVO und werden aus diesem Grund von der Ordnungsbehörde nicht angeordnet.

 

Die Stadt Herne hat in der Vergangenheit aus den vorgenannten Gründen Verkehrsspiegel abgebaut. Es wird auf den weiteren Einsatz von Verkehrsspiegeln verzichtet.

 

Unter diesen Gesichtspunkten wird der weitere Erhalt des oben genannten Spiegelstandortes von den zuständigen Behörden noch einmal geprüft.

 

 

 

Herr Steinharter fragt, ob man nicht besser auf den Spiegel hätte verzichten sollen.

 

Herr Becker antwortet, dass dies ganz in seinem Sinne gewesen wäre.