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Beschluss |
Bei Ortsbegehungen an Eickeler Grundschulen im Jahre 2014/2015 wurde seitens der Schulen der Wunsch nach reservierten Lehrer-Parkplätzen gestellt. Nach damaliger Aussage seitens der Verwaltung wäre eine Einrichtung derartiger Parkplätze nicht möglich.
Seit einiger Zeit ist die Zufahrt zum Parkplatz der Europaschule Königstraße mit einem Durchfahrt-Verboten-Schild mit dem Zusatz „Befahren und Parken nur für Lehrkräfte der Grundschule Königstraße“ versehen.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Herr Belker antwortet wie folgt:
Die Rechtslage zum Thema Parkplatzreservierung im öffentlichen Verkehrsraum hat sich nicht verändert.
Im Fall der Beschilderung im Bereich der Schule / KiTa an der Königstraße handelt es sich keinesfalls um eine Reservierung von Parkflächen.
Lehrer und Eltern führten Beschwerde darüber, dass Eltern durch das Befahren der engen Straße und die dann in Folge durchgeführten Wendemanöver, Kinder und andere Eltern gefährden.
Beobachtungen und Kontrollen durch den KOD haben die Beschwerden bestätigt.
Daraufhin wurde in Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verkehrsbehörde die bereits angeordnete Beschilderung beschlossen.
Herr Barzik fragt nach, warum bei einigen PkW „Parkausweise“ für diese Parkplätze ausgestellt wurden.
Herr Becker teilt mit, dass es ein paar Plätze vor der Kindertagesstätte gibt, für die diese Ausweise ausgestellt wurden.