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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Taubenfütterung im Zentrum Röhlinghausen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:51 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2016/0275 Anfrage: Taubenfütterung im Zentrum Röhlinghausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Brüser, Bettina
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina
 
Beschluss


Seit einiger Zeit kann beobachtet werden, dass im Zentrum Röhlinghausens – u. a. vor Edeka und Netto – Tauben gefüttert werden. In den Baumscheiben befindet sich Taubenfutter, der Bestand der Tauben hat deutlich zugenommen.

Trotz Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern sei bisher noch kein Tätigwerden der Verwaltung erkennbar.

 

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Hat das Ordnungsamt im Rahmen seiner Tätigkeit in Röhlinghausen hier bereits Kontrollen durchgeführt?
  2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung an dieser Stelle?
  3. Ist es möglich, an o. g. Stellen Hinweisschilder aufzustellen, dass das Tauben füttern verboten ist?

 

 

Folgende Antworten werden von Herrn Belker gegeben:

 

zu Frage 1:

 

Beschwerden, dass in unregelmäßigen Abständen unmittelbar im Eingangsbereich des EDEKA Marktes Tauben gefüttert werden, liegen der Verwaltung seit Längerem vor.

 

zu den Fragen 2 und 3 :

 

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat bis heute den oder die Fütterer nicht feststellen können. Es handelt sich in diesem Bereich um eine Privatfläche, die sowohl der Fa. Malzer als auch dem EDEKA – Markt zu zuordnen ist.

Die Brotreste liegen in der Regel auf einer Baumscheibe, die aber auch nicht immer mit Tauben besetzt ist.

Der KOD hat sich mit Vertretern beider Geschäfte unterhalten und sie für die Problematik sensibilisiert. Es wurde zugesagt das Füttern durch Kunden bei Feststellung zu untersagen.

 

Da es sich um eine Privatfläche handelt sind Maßnahmen nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) nicht möglich. Eine Beschilderung ist seitens der Stadt in diesem Bereich ebenfalls nicht möglich.

 

 

Herr Barzik möchte wissen, ob man etwas gegen das Füttern auf privatem Gelände unternehmen kann.

 

Herr Belker antwortet, dass Eigentümer verpflichtet werden können dagegen etwas zu unternehmen; die Verwaltung darf allerdings keine entsprechende Beschilderung auf privatem Grund aufstellen.

Des Weiteren kann die Verwaltung ein Ordnungsgeld auferlegen, wenn Personen angetroffen werden, die die Tauben füttern.

 

Herr Eckholt fragt, warum auf dem Gelände „Knöllchen“ verteilt werden können, obwohl es privates Gelände sein soll.

 

Herr Belker antwortet, dass es sich beim Parkplatz um öffentliches Gelände handelt.