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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Lt. Herr Padligur – vom Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung hat die Verwaltung mit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Kontakt aufgenommen. Danach kann folgender Sachstand berichtet werden:
Auf dem Gelände der ehemaligen Sprengstofffabrik Wasagchemie Sythen GmbH werden in Haltern-Sythen seit Ende des 19. Jahrhundert Sprengstoffe hergestellt. Aufgrund der früheren Tätigkeiten, u.a. durch das Versickern von Betriebsabwasser, sind große Mengen an Sprengstoffen und sprengstofftypischen Verbindungen in den Untergrund gelangt. Daraus sind umfangreiche Boden- und Grundwasserbelastungen entstanden.
Seit 1991 werden detaillierte Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Ein Großteil der auf dem Werksgelände bekannten Bodenbelastungen wurde auch bereits saniert.
Durch entsprechende Grundwassersanierungs- und sicherungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass zukünftig kein belastetes Grundwasser das Werksgelände verlässt.
Die Schadstofffahne, die sich aber im Grundwasser gebildet hat, reicht zurzeit über das Werksgelände hinaus und hat ihre Kernzone im Ortsteil Sythen Lehmbraken. Die Abgrenzung der Schadstofffahne wird durch fortlaufende Untersuchungen intensiv überwacht. Das belastete Grundwasser, das bereits das Werksgelände verlassen hat, kann allerdings in absehbarer Zeit nicht mit verhältnismäßigen Mitteln saniert werden. Der Grund dafür sind die hydrogeologischen Voraussetzungen in diesem Bereich wie auch das Verhalten der Schadstoffe.
Um in Bereich der Schadstofffahne Grundwasserentnahmen zu privaten Zwecken (z.B. Gartenbrunnen, Befüllen von Planschbecken) zu unterbinden, hat der Kreis Recklinghausen mit Allgemeinverfügung vom 04.01.2010 (und Ergänzungen vom 21.03.2013 und 08.04.2016) ein Grundwassernutzungsverbot für den Bereich Sythen Lehmbraken erlassen.
Nach den durchgeführten Modellrechnungen ist davon auszugehen, vorausgesetzt es finden keine weiteren Sanierungen der Schadstofffahne statt, dass das Grundwasser Mitte des 21. Jahrhunderts in den Halterner Stausee gelangen würde und dort dann weiter verdünnt würde.
Seitens des Kreisumweltamtes Recklinghausen wird darauf verwiesen, dass es auch bereits jetzt bei der Wasserentnahme aus dem Halterner Stausee die Möglichkeit gibt, eine Filterung über Aktivkohle vorzunehmen. Der Grund dafür ist, dass es fallweise einen Eintrag von Pflanzenschutzmittel geben kann. Erst danach wird dann dieses Rohwasser über eine weitere Bodenfiltration aus den Trinkwasserentnahmebrunnen gefördert.
Für den, Fall, dass es in mehreren Jahrzehnten zu einer Belastung des Rohwassers mit sprengstoff-spezifischen Schadstoffen kommen sollte, die eine Vorreininigung erforderlich machen würde, wäre die vorhandene, vorgeschaltete Aktivkohlereinigung ein geeignetes Mittel zur Entfernung der Schadstoffe. Dies ist das Ergebnis von Modellrechnungen, die seitens des Wasserversorgers Gelsenwasser erfolgt sind.
Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.