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Auszug - Bericht und Diskussion über die von Sythen ausgehende „Gift-Fahne“ im Grundwasser, die sich Richtung Halterner Stausee bewegt  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2016/0272 Bericht und Diskussion über die von Sythen ausgehende „Gift-Fahne“ im Grundwasser, die sich Richtung Halterner Stausee bewegt
- auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag TOP - CDU
Verfasser:Peter Neumann-van Doesburg
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Lt. Herr Padligur – vom Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung hat die Verwaltung mit der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Kontakt                         aufgenommen. Danach kann folgender Sachstand berichtet werden:

                                                                                                                                                     Auf dem Gelände der ehemaligen Sprengstofffabrik Wasagchemie Sythen GmbH werden in Haltern-Sythen seit Ende des 19. Jahrhundert Sprengstoffe hergestellt. Aufgrund der                früheren Tätigkeiten, u.a. durch das Versickern von Betriebsabwasser, sind große Mengen an Sprengstoffen und sprengstofftypischen Verbindungen in den Untergrund gelangt. Daraus sind umfangreiche Boden- und Grundwasserbelastungen entstanden.

Seit 1991 werden detaillierte Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Ein Großteil der auf dem Werksgelände bekannten Bodenbelastungen wurde auch bereits               saniert.

Durch entsprechende Grundwassersanierungs- und sicherungsmaßnahmen ist                                sichergestellt, dass zukünftig kein belastetes Grundwasser das Werksgelände verlässt.

Die Schadstofffahne, die sich aber im Grundwasser gebildet hat, reicht zurzeit über das Werksgelände hinaus und hat ihre Kernzone im Ortsteil Sythen Lehmbraken. Die                          Abgrenzung der Schadstofffahne wird durch fortlaufende Untersuchungen intensiv                         überwacht. Das belastete Grundwasser, das bereits das Werksgelände verlassen hat, kann allerdings in absehbarer Zeit nicht mit verhältnismäßigen Mitteln saniert werden. Der Grund dafür sind die hydrogeologischen Voraussetzungen in diesem Bereich wie auch das                    Verhalten der Schadstoffe.

Um in Bereich der Schadstofffahne Grundwasserentnahmen zu privaten Zwecken (z.B.               Gartenbrunnen, Befüllen von Planschbecken) zu unterbinden, hat der Kreis Recklinghausen mit Allgemeinverfügung vom 04.01.2010 (und Ergänzungen vom 21.03.2013 und 08.04.2016) ein Grundwassernutzungsverbot für den Bereich Sythen Lehmbraken erlassen.

Nach den durchgeführten Modellrechnungen ist davon auszugehen, vorausgesetzt es finden keine weiteren Sanierungen der Schadstofffahne statt, dass das Grundwasser Mitte des                 21. Jahrhunderts in den Halterner Stausee gelangen würde und dort dann weiter verdünnt würde.

Seitens des Kreisumweltamtes Recklinghausen wird darauf verwiesen, dass es auch bereits jetzt bei der Wasserentnahme aus dem Halterner Stausee die Möglichkeit gibt, eine Filterung über Aktivkohle vorzunehmen. Der Grund dafür ist, dass es fallweise einen Eintrag von Pflanzenschutzmittel geben kann. Erst danach wird dann dieses Rohwasser über eine            weitere Bodenfiltration aus den Trinkwasserentnahmebrunnen gefördert.

r den, Fall, dass es in mehreren Jahrzehnten zu einer Belastung des Rohwassers mit sprengstoff-spezifischen Schadstoffen kommen sollte, die eine Vorreininigung erforderlich machen würde, wäre die vorhandene, vorgeschaltete Aktivkohlereinigung ein geeignetes Mittel zur Entfernung der Schadstoffe. Dies ist das Ergebnis von Modellrechnungen, die                                seitens des Wasserversorgers Gelsenwasser erfolgt sind.

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.