Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


 

Bezüglich der Medienberichte zur  Kastanie am Sportzentrum Horsthausen stellt Herr Krüger für die  Grüne Fraktion folgende mündliche Fragen an die Verwaltung:

 

1:  Ist der Baum öffentliches Eigentum?

2:  Welche Pflege- und Rückschnittmaßnahmen wurden geplant, um den  

                Belangen des Sportbetriebes gerecht zu werden?

3:  Wurden die Vereine über die Plfegemaßnahmen informiert?

4:  Wurde ein Bußgeld fürmden Baumschnitt verhängt?

5:  Wenn ja, in welcher Höhe?

6:  Wer trägt die Kosten für die Baumbegutachtung und den jetzt notwendigen

                 Nachschnitt?

 

Herr Kuhl vom Fachbereich 54 / Stadtgrün entgegnet, dass der Baum auf einer städtischen Sportanlage steht und ist somit Öffentliches Eigentum ist. Es waren seitens der Verwaltung keine Rückschnittmaßnahmen geplant. Gegen die Verursacher wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie sind zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Die Kosten für das Gutachten und für die darin beschriebenen Pflegemaßnahmen werden den Verursachern angelastet.