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Beschluss |
Herr Stadtrat Friedrichs gibt den Ausschussmitgliedern folgende Information zur Blauen Plakette:
Rechtliche Umsetzung
Zur Einführung der „Blauen Plakette“ Plakette wird eine Änderung der 35. BImSchV (sog. Umweltplaketten-Verordnung) notwendig, das Bundesumweltministerium hat die Änderung noch für 2016 angekündigt.
Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass ausgewiesene Stadtgebiete oder Straßenzüge (Umweltzone) nur noch von Fahrzeugen mit geringem Stickstoffdioxidausstoß befahren werden dürfen (gilt neben PKW auch für LKW und Busse). Eine blaue Plakette bekommen nur Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Fahrzeuge mit Benzin Motoren sind von der Beschränkung nicht betroffen.
Euro 6 gilt für alle ab dem 1. Sept. 2015 neu auf den Markt kommenden PKW. Ein Durchfahrverbot würde alle Dieselfahrzeuge mit Euro 5 oder schlechter treffen, z. Z. also den Großteil der Dieselfahrzeuge.
Angaben wie viele der in Herne zugelassenen Dieselfahrzeuge derzeit die Euro 6 Norm erfüllen, stehen nach Angaben der Zulassungsstelle nicht zur Verfügung.
Bundesweit beträgt der Anteil der Dieselfahrzeuge an der PKW-Gesamtflotte 32 % (Angaben Kraftfahrbundesamt, Stand 1. Jan. 2016). Von diesen Fahrzeugen dürften derzeit aber nur ein geringer Teil der Schadstoffklasse Euro 6 entsprechen.
Zur Belastungssituation in Herne ergänzt Herr Stadtrat Friedrichs, dass am Standort Recklinghauser Straße seit 2007 Messungen der NO2-Belastung durchgeführt werden. Bezogen auf den gesamten Messzeitraum ergibt sich ein Rückgang bei der NO2-Belastung.
Im Jahr 2015* wurde eine NO2-Konzentration von 41 µg/m³ gemessen, das Ziel den zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³ einzuhalten wurde noch nicht erreicht. Die langfristige Entwicklung weist in eine positive Richtung.
Entwicklung der NO2-Konzentration am Messstandort Recklinghauser Straße.
*Hinweis: Die Angaben für 2015 stammen vom Umweltbundesamt, das LANUV hat bisher noch keine Messdaten für 2015 veröffentlicht.