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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Padligur, vom Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung, beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1: Ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt?
Antwort 1: Da eine Beteiligung der Stadt Herne nicht erfolgt ist, ist der Vorgang aus den Pressemeldungen bekannt geworden.
Frage 2: Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit einer Gefährdung für die Qualität des Trinkwassers und für die Herner Bürgerinnen und Bürger?
Antwort 2: Durch die erteilte Aufsuchungserlaubnis sind keine Suchtätigkeiten oder gar Bohrungen gestattet worden. Die Erlaubnis räumt dem Rechteinhaber lediglich eine Rechtsposition zum Schutz vor Konkurrenten ein. Deshalb ist durch die erteilte Erlaubnis auch noch keine Gefährdung verbunden.
Frage 3: Wenn ja, wie kann dieser Gefährdung entgegengewirkt werden?
Antwort 3: Wenn konkrete Suchanträge, mit denen dann ein Eingriff in den Boden und das Grundwasser verbunden sind, vorliegen, muss die Bergbehörde den Schutz der Trinkwasserversorgung sicherstellen.
Frage 4: Wurde bereits mit der Bezirksregierung Kontakt aufgenommen, wenn ja liegt eine Stellungnahme vor?
Antwort 4: Mit der Bezirksregierung wurde telefonisch Kontakt ausgenommen. Eine schriftliche Stellungnahme liegt nicht vor
Für die SPD-Fraktion stellt Herr Gentilini die Frage, welche Auswirkungen es haben kann, wenn eine solche Genehmigung erteilt werde. Vielleicht könnte ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg hierzu Stellung nehmen.
Herr Stadtrat Friedrichs entgegnet, dass der Ausschuss für Umweltschutz in Bezug auf Fracking klare Position bezogen habe. Ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg kann zu diesem Thema für eine Ausschusssitzung nach der Sommerpause von der Verwaltung eingeladen werden.