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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Kontrolle des Parkverbotes und Sauberkeit der Straßen Am Böckenbusch / Ackerstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2016/0065 Anfrage: Kontrolle des Parkverbotes und Sauberkeit der Straßen Am Böckenbusch / Ackerstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:AöR Entsorgung Herne
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss


Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde der Gefährdung durch parkende Schrottautos und Anhänger auf der Straße Am Böckenbusch durch Anordnung eines Parkverbotes entgegengewirkt. Leider ist zu beobachten, dass dieses Parkverbot immer wieder missachtet wird.

Weiterhin ist zu beobachten, dass die Sauberkeit der benannten Straßen nicht dem gewohnten Standard im Eickeler Stadtgebiet entspricht. Dies ist sicherlich nicht der Arbeit der entsorgung herne geschuldet, sondern der Behinderung durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge.  

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      In welchen Abständen wird dieser Straßenbereich durch den KOD kontrolliert?

2.      Werden hier gehäuft Verstöße gegen das Parkverbot beobachtet?

 

Frau Darnieder antwortet wie folgt:

 

zu Frage 1:

 

Der gesamte Bereich wird seit Jahren regelmäßig (derzeit 1 – 2 Kontrollen pro Woche)

durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) überprüft.

Parkverstöße werden konsequent verfolgt, abgemeldete PKW werden aufgenommen und nachkontrolliert.

 

zu Frage 2:

 

Nein.

Auch entsorgung herne, die dort regelmäßig 1 x wöchentlich reinigen, haben keine übermäßigen Verstöße gegen das Parkverbot feststellen können.

Lediglich die Straßenabschnitte, auf denen kein Parkverbot besteht, sind häufig zugeparkt.

 

Die Verwaltung prüft aber derzeit, ob ein Teilstück des Gehweges gegenüber einer dort ansässigen Firma zu einem Parkstreifen umgewandelt werden kann.

Darüber hinaus richtet gerade ein Gewerbetreibender auf seinem Grundstück eine private Parkfläche ein (PKW-Einstellplätze zur Miete).

Dieses zukünftige Angebot wird von den Gewerbetreibenden begrüßt.

Wieviel Parkraum dadurch entsteht ist noch unklar.