Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Leerstehendes Haus Hannibalstraße 32 / Ecke Eickeler Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2016/0039 Anfrage: Leerstehendes Haus Hannibalstraße 32 / Ecke Eickeler Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Stach, Jürgen
Federführend:FB 23 - Recht Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss


Das o.g. Wohnhaus steht seit geraumer Zeit leer, das Grundstück ist mit mobilen Metallgitterzäunen gesichert. Diese Sicherung scheint nicht mehr ausreichend, da Unbekannte in das Gebäude gelangt sind und dort Fenster geöffnet haben.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Verwaltung die aktuelle Situation dort bekannt?

2. Besteht eine Gefährdung für evtl. dort spielende Kinder?

3. Muss die Sicherung des Grundstücks nachgebessert werden?

4. Ist etwas über die künftige Nutzung von Gebäude oder Grundstück bekannt?

5. Wer ist Eigentümer des Grundstücks?
     

 

 

Frau Darnieder antwortet:

 

zu Frage 1.

 

Die aktuelle Situation ist bekannt. Das Gebäude ist seit geraumer Zeit leergezogen. Das Grundstück ist eingezäunt.

 

zu Frage 2.

 

Nein.

Das Grundstück ist eingezäunt. Zutritt ist für Unbefugte verboten.

 

zu Frage 3.

 

Der Architekt sagte eine Überprüfung des Gebäudes bzw. Grundstückes zu.

 

zu Frage 4.

 

Lt. Aussage des Architekten soll das alte Gebäude abgerissen werden. Der Abbruchantrag wird in ca. 2 Wochen eingereicht.

Das Grundstück soll dann zeitnah mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden.

 

zu Frage 5.

 

Die Frage kann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantwortet werden.