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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2015/0848 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8,

Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 17.12.2015 für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt- einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2. beschließt, den Entwurf vom 17.12.2015 einschließlich Begründung und den bereits
      vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
      eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne
      Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Piraten

dafür:

13

6

4

1

-

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-