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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Katastrophenschutzplan für den Stadtbezirk Sodingen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2015/0781 Anfrage: Katastrophenschutzplan für den Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


In ihrem Bericht an die Bezirksvertretung Sodingen wurde seinerzeit mitgeteilt, dass aufgrund der momentanen Unterbringungssituation von Flüchtlingen nahezu jede Turnhalle –auch im Stadtbezirk Sodingen- auf dem Prüfstand stehe, um die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Menschen sicherstellen zu können.

 

Die CDU-Bezirksfraktion bittet Sie vor diesem Hintergrund, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 25.11.2015 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

      Stehen für Katastrophenfälle u.ä. (Großschadensereignisse, Bombenentschärfungen etc.) noch ausreichende Kapazitäten zum Schutz der Sodinger Bevölkerung zur Verfügung?

      Wie viele Plätze sind im Stadtbezirk insgesamt vorzuhalten?

 

Herr Diesing beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Für die Unterbringung der von einem Großschadensereignis in Herne betroffenen Personen, wurden an der Gesamtschule Wanne-Eickel (Stöckstraße) und an der Erich-Fried Gesamtschule (Grabenstraße) räumliche Aufnahmekapazitäten für ca. 450 Personen geschaffen. Im Ereignisfall  werden die für die Betreuung der untergebrachten Personen zuständigen Einsatzeinheiten der Herner Hilfsorganisationen durch die Leitstelle der Berufsfeuerwehr alarmiert.

 

Diese Kapazitäten stehen Aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen und baulicher Maßnahmen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung.

Bei einem eventuellen Schadensereignis ist die lagebezogene Unterbringung in anderen Räumlichkeiten entsprechender Größe, z.B. der Akademie Mont Cenis, denkbar. 

 

Evakuierungsmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle bei Bombenentschärfungen finden im Regelfall nur kleinräumig und kurzfristig statt und sind aufgrund des vorher unbekannten Einzugsbereiches flexibel zu lösen. In der Nähe vorhandene öffentliche Einrichtungen wie Turnhallen, Schulen, Kindergärten und selbst Verwaltungsstellen, Krankenhäuser oder sogar Busse können ohne besondere baurechtliche Voraussetzungen genutzt werden.

 

Eine stadtbezirksbezogene Zuordnung der vorhandenen Kapazitäten zur Unterbringung der Bevölkerung, die von einem Schadensereignis betroffen ist, besteht nicht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weberink, was unter dem Begriff „Großschadensereignis“ zu verstehen ist, antwortet Herr Diesing, dass z.B. Großbrände oder starke Unwetter dazu zählen.