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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Bartels stellt dem Ausschuss die Antworten des Jobcenters zu den Fragen der Anfrage vor:
Die Meldeaufforderung wird per Post mindestens 12 Tage vorher versandt, per Postzustellungsurkunde mindestens 10 Tage vorher versandt. Die Postanschriften sind stimmig.
Siehe Antwort zu 1.
Der Kunde kann immer begründet erklären, Termine begründet verschieben. Es erfolgt immer eine Anhörung vor jeder Sanktion.
Es geht bei Einladungen immer darum individuelle Lösungen zu finden, Menschen behilflich zu sein, die Grundsicherungsleistung ganz oder teilweise zu beenden. Es wird hierbei immer bewerberorientiert vorgegangen. Eine statistische Erhebung hierzu kann demzufolge leider nicht erfolgen.
Es gibt hierzu keine statistischen Erhebungen.
Einfache Anliegen können bei persönlichen Vorsprachen innerhalb der Servicezeiten sofort erfolgen.