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Ratsinformationssystem

Auszug - Sanktionen bei Meldeversäumnissen  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2015/0778 Sanktionen bei Meldeversäumnissen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Piraten
Verfasser:Herr Dudziak für Piraten-AL
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Bartels stellt dem Ausschuss die Antworten des Jobcenters zu den Fragen der Anfrage vor:

 

  1. Wie ist gewährleistet, dass die Meldeaufforderung den Empfänger rechtzeitig erreiche?

 

Die Meldeaufforderung wird per Post mindestens 12 Tage vorher versandt, per Postzustellungsurkunde mindestens 10 Tage vorher versandt. Die Postanschriften sind  stimmig.

 

  1. Mit welchem Vorlauf wird eingeladen?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Wie reagiert das JobCenter Herne, wenn der Leistungsempfänger mitteilt, dass ihn die Einladung zu kurzfristig (z. B. drei Tage) vor dem benannten Termin erreicht hat?

 

Der Kunde kann immer begründet erklären, Termine begründet verschieben. Es erfolgt immer eine Anhörung vor jeder Sanktion.

 

  1. Worum geht es konkret inhaltlich bei den Meldeaufforderungen? Stellen Sie dies bitte in einer Tabelle oder einem Diagramm dar. Bitte vermeiden Sie dabei solche Allgemeinplätze wie „Wir wollen mit Ihnen über Ihr Jobangebot reden“ o. ä. .

 

Es geht bei Einladungen immer darum individuelle Lösungen zu finden, Menschen behilflich zu sein, die Grundsicherungsleistung ganz oder teilweise zu beenden. Es wird hierbei immer bewerberorientiert vorgegangen. Eine statistische Erhebung hierzu kann demzufolge leider nicht erfolgen.

 

  1. Wie unterteilen sich die Sanktionen wegen eines Meldeversäumnisses in Herne nach Postleitzahl, Alter und Geschlecht?

 

Es gibt hierzu keine statistischen Erhebungen.

 

  1. Wie lange dauert es, bis ein einfaches Anliegen eines Leistungsempfängers z. B. beglaubigte Zweitschrift eines Bescheides erledigt ist?

 

Einfache Anliegen können bei persönlichen Vorsprachen innerhalb der Servicezeiten sofort erfolgen.