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Ratsinformationssystem

Auszug - Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH), Stadtwerke Herne AG (STWH), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) Organbesetzungen Aufsichtsräte  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2015/0732 Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH), Stadtwerke Herne AG (STWH), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
Organbesetzungen Aufsichtsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

1.              in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (STWH) wird die              
              Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

              Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini

              und

              Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger

 

zu bestellen.

 

Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der STWH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.

 

 

2.              in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-             
              Rauxel  (HCR) wird die Weisung erteilt,

 

 

              auf Vorschlag der Stadt Castrop-Rauxel

 

              Herrn Bürgermeister Rajko Kravanja

 

              in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

 

Die Wahlzeit entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet das Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HCR.

 

 

3.              in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH              
              (HBG) wird die Weisung erteilt,

 

als Vertreterin Stadt 

 

              anstelle von Herrn Stadtverordneten Thomas Reinke

              Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

              in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

 

Die Wahlzeit gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der HBG. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HBG.

 

 

4. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung
      der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der
      Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung
      anzuweisen,

 

a)              den/die Vertreter/innen der VVH in der Hauptversammlung der STWH              
              anzuweisen

 

                            als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG

 

                Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini

                und

                Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger

 

zu bestellen.

 

Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der STWH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.

 

 

b)              den/die Vertreter/innen der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

 

                            auf Vorschlag der Stadt Castrop-Rauxel

 

                            Herrn Bürgermeister Rajko Kravanja

 

                            in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne Castrop-Rauxel GmbH zu wählen.

 

Die Wahlzeit entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HCR.

 

 

c)              den/die Vertreter/innen der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

 

                            als Vertreterin der Stadt 

 

                                          anstelle von Herrn Stadtverordneten Thomas Reinke

                                          Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

                                          in den Aufsichtsrat der Herner Bädergesellschaft mbH zu wählen.

 

Die Wahlzeit gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der HBG. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HBG.

 

 

5.              Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
              Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt
              Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den
              Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

              Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger

 

zu wählen.

 

Die Wahlzeit gilt für die verbleibende Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat VVH.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

56

27

14

6

3

2

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0