|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
1. in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (STWH) wird die
Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
und
Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger
zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der STWH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
2. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-
Rauxel (HCR) wird die Weisung erteilt,
auf Vorschlag der Stadt Castrop-Rauxel
Herrn Bürgermeister Rajko Kravanja
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die Wahlzeit entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet das Mitglieder aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HCR.
3. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH
(HBG) wird die Weisung erteilt,
als Vertreterin Stadt
anstelle von Herrn Stadtverordneten Thomas Reinke
Frau Stadtverordnete Susanne Marek
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die Wahlzeit gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der HBG. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HBG.
4. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung
der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der
Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung
anzuweisen,
a) den/die Vertreter/innen der VVH in der Hauptversammlung der STWH
anzuweisen
als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG
Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
und
Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger
zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der STWH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
b) den/die Vertreter/innen der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,
auf Vorschlag der Stadt Castrop-Rauxel
Herrn Bürgermeister Rajko Kravanja
in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne Castrop-Rauxel GmbH zu wählen.
Die Wahlzeit entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HCR.
c) den/die Vertreter/innen der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,
als Vertreterin der Stadt
anstelle von Herrn Stadtverordneten Thomas Reinke
Frau Stadtverordnete Susanne Marek
in den Aufsichtsrat der Herner Bädergesellschaft mbH zu wählen.
Die Wahlzeit gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der HBG. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HBG.
5. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt
Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft
Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger
zu wählen.
Die Wahlzeit gilt für die verbleibende Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat VVH.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | AfD | FDP | Blech | OB |
dafür: | 56 | 27 | 14 | 6 | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |