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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögens-
verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die
Weisung erteilt,
als Vertreter der VVH in der Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft
für Wohnungsbau mbH
- Herrn Stadtverordneten Ulrich Syberg
und
anstelle von Herrn Stadtverordneten Ulrich Syberg
als Vertreterin im Verhinderungsfall
- Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel
zu wählen.
Der/die Vertreter/in ist gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft Herne mbH (HBB) gleichzeitig Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung der HBB.
Die Wahl der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e gewählte/r Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Wahl als Vertreter/in der Stadt.
Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes:
Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt.
Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.
Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | AfD | FDP | Blech | OB |
dafür: | 56 | 27 | 14 | 6 | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |