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Ratsinformationssystem

Auszug - Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH: Vertretung in der Gesellschaftversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2015/0731 Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH:
Vertretung in der Gesellschaftversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögens-             

verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die

Weisung erteilt,

 

als Vertreter der VVH in der Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft              
für Wohnungsbau mbH

 

- Herrn Stadtverordneten Ulrich Syberg

 

und

 

anstelle von Herrn Stadtverordneten Ulrich Syberg

als Vertreterin im Verhinderungsfall

 

- Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel

 

zu wählen.

 

Der/die Vertreter/in ist gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft Herne mbH (HBB) gleichzeitig Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung der HBB.

 

Die Wahl der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e gewählte/r Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Wahl als Vertreter/in der Stadt.

 

 

r die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) gilt Folgendes:

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete/r von der Geschäftsführung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt.

Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.

Die Vertreter/innen der Stadt Herne und der ewmr in der Gesellschafterversammlung der VVH werden für die Dauer ihrer Wahlzeit und im Rahmen der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für die ewmr und für die Stadt Herne vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

56

27

14

6

3

2

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0