|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen.
2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €.
4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016.
6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung.
7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Die Grünen | Die Linke | AfD |
dafür: | 9 | 5 | 3 | 1 | - | - |
dagegen: |
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: | 1 | - | - | - | 1 | - |