Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Oberbürgermeisters  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Herr Oberbürgermeister Schiereck macht folgende Mitteilungen:

1.  Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat ihren Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung von Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Herne im Jahr 2014 vorgelegt. Mit der Übersendung des Prüfberichts ist die Prüfung der GPA beendet. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW ist der Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss wird wahrscheinlich in der Sitzung am 11.11.2015 stattfinden.              
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet hiernach den Rat der Stadt über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Der Abschlussbericht der GPA samt Stellungnahme des Fachbereichs 21 geht den Fraktionen und Gruppen in Kürze als pdf-Datei zu.

2.  Die GPA hat ihren Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Herne sowie den Bericht über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik in den Jahren 2012 bis 2014 vorgelegt. Zur weiteren Vorgehensweise verweist er auf die vorherige Vorgehensweise.

 

 

Herr Stadtrat Dr. Burbulla berichtet, dass der Verwaltungsvorstand den Fachbereich Feuerwehr im Januar 2015 beauftragt hat, das aktuelle Notfall-Einsatzgeschehen im Rettungsdienst Herne unter Hinzuziehung einer externen Beratungsfirma zu analysieren. Nach einem Erfahrungsaustausch mit umliegenden Feuerwehren konnte die FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH aus Bonn für eine „Akutüberprüfung mit Schwachstellenanalyse“ gewonnen werden. In der Ende August vorgelegten Expertise der genannten Firma ist nachgewiesen, dass die aktuell für den RTW-Bereich bestehende Notfallvorhaltung tagsüber nicht mehr ausreicht.

Die derzeitige Notfallvorhaltung des RTW sieht für Herne zwei RTW rund um die Uhr an der Rettungswache Sodinger Straße und zwei RTW rund um die Uhr an der Rettungswache Stöckstraße vor. Eine dritte RTW-Besatzung an der Rettungswache Sodinger Straße muss sowohl Krankentransporte als auch Notfälle abarbeiten.

Um der geschilderten Situation abzuhelfen, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Der Fachbereich Feuerwehr hat die Beschaffung eines zusätzlichen Rettungsmittels (Rettungstransportwagen - RTW) eingeleitet. Mit der Auftragsvergabe ist Anfang November zu rechnen. Das Fahrzeug wird voraussichtlich im 2. Quartal 2016 in Dienst gestellt werden. Ein weiterer RTW, der eigentlich im März nächsten Jahres außer Dienst gehen sollte, wird mit Hilfe technischer Nachrüstungen vorerst weiterhin eingesetzt.
  • Der Fachbereich erarbeitet organisatorische Regelungen, um zwei zusätzliche Besatzungen für täglich 16 Stunden in der Notfallrettung (RTW) einsetzen zu können; in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 33 ergreift die Personalverwaltung die hierfür notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen.
  • Außerdem wird kurzfristig die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans in Auftrag gegeben. Sobald die hierfür erforderlichen Kosten bekannt sind, wird geprüft, ob der Haupt- und Personalausschuss einzubeziehen ist.

Hinweis: Alle mit diesen Lösungsansätzen in Verbindung stehenden Kosten können grundsätzlich in die Gebühren für die Leistungen des Rettungsdiensts einbezogen werden, sobald der Rettungsdienstbedarfsplan entsprechend angepasst ist.