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Beschluss |
Herr Oberbürgermeister Schiereck macht folgende Mitteilungen:
1. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat ihren Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung von Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Herne im Jahr 2014 vorgelegt. Mit der Übersendung des Prüfberichts ist die Prüfung der GPA beendet. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW ist der Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss wird wahrscheinlich in der Sitzung am 11.11.2015 stattfinden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet hiernach den Rat der Stadt über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Der Abschlussbericht der GPA samt Stellungnahme des Fachbereichs 21 geht den Fraktionen und Gruppen in Kürze als pdf-Datei zu.
2. Die GPA hat ihren Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Herne sowie den Bericht über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik in den Jahren 2012 bis 2014 vorgelegt. Zur weiteren Vorgehensweise verweist er auf die vorherige Vorgehensweise.
Herr Stadtrat Dr. Burbulla berichtet, dass der Verwaltungsvorstand den Fachbereich Feuerwehr im Januar 2015 beauftragt hat, das aktuelle Notfall-Einsatzgeschehen im Rettungsdienst Herne unter Hinzuziehung einer externen Beratungsfirma zu analysieren. Nach einem Erfahrungsaustausch mit umliegenden Feuerwehren konnte die FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH aus Bonn für eine „Akutüberprüfung mit Schwachstellenanalyse“ gewonnen werden. In der Ende August vorgelegten Expertise der genannten Firma ist nachgewiesen, dass die aktuell für den RTW-Bereich bestehende Notfallvorhaltung tagsüber nicht mehr ausreicht.
Die derzeitige Notfallvorhaltung des RTW sieht für Herne zwei RTW rund um die Uhr an der Rettungswache Sodinger Straße und zwei RTW rund um die Uhr an der Rettungswache Stöckstraße vor. Eine dritte RTW-Besatzung an der Rettungswache Sodinger Straße muss sowohl Krankentransporte als auch Notfälle abarbeiten.
Um der geschilderten Situation abzuhelfen, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Hinweis: Alle mit diesen Lösungsansätzen in Verbindung stehenden Kosten können grundsätzlich in die Gebühren für die Leistungen des Rettungsdiensts einbezogen werden, sobald der Rettungsdienstbedarfsplan entsprechend angepasst ist.