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Ratsinformationssystem

Auszug - Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek - Organbesetzung: 4. Stiftungsrat  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 14.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0110 Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek - Organbesetzung: 4. Stiftungsrat
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hunke - 24 24
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
   FB 32 - Kultur
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Als Vertreter wird von Herrn Stadtverordneten Dr. Dudda Herr Michael Benkert vorgeschlagen.

 

Zum Verhinderungsvertreter werden zwei Vorschläge gemacht:

 

Herr Stadtverordneter Schlüter schlägt Frau Stadtverordnete Susanne Fischer vor.

 

Herr Stadtverordneter Gleba schlägt Herrn sachkundigen Bürger Peter Liedtke vor.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt deshalb getrennt abstimmen und stellt für die Verhinderungsvertretung Frau Stadtverordnete Fischer und Herrn sachkundigen Bürger Liedtke zur Wahl. Auf Frau Fischer entfallen dabei 6 Stimmen und auf Herrn Liedtke 10 Stimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt entsprechend dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als Vertreter/in der Stadt im Stiftungsrat der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek werden

 

          1.          Herr Michael Benkert

          2.          Herr Oberbürgermeister Horst Schiereck*

 

bestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Als Vertreter/in im Verhinderungsfall wird

 

          1.          Herr sachkundiger Bürger Peter Liedtke

          2.          Herr Stadtdirektor Peter Bornfelder*

 

bestellt

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     10                     

dagegen:        6

Enthaltung:   --

 

 

 

 

*          Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Beamter gemäß
          § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

 

 

Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt 5 Jahre. Wiederbestellung und vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund sind zulässig.