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Auszug - Bericht und Diskussion zu dem geplanten Schulwohnheim der Islamischen Kulturzentren e.V. auf dem Grundstück Ringstraße 55  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
 
Beschluss

Herr Domer erörtert den aktuellen Sachstand zum baurechtlichen Verfahren für das Schulwohnheim

Herr Domer erörtert den aktuellen Sachstand zum baurechtlichen Verfahren für das Schulwohnheim.

 

Herr Krützberg vom Jugendamt Duisburg berichtet über die Erfahrungen die das Jugendamt Duisburg mit dem Schülerwohnheim Hochfeld gemacht hat. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung wurde in Duisburg sehr emotional und kontrovers durch alle Parteien hindurch diskutiert eine derartige Einrichtung zu genehmigen. Man hat dann gemeinsam mit dem Leiter des Landesjugendamtes feststellen müssen, dass eine Versagung der Betriebserlaubnis einer Klage nicht standhalten würde. Am 15.09.2003 hat das Schülerwohnheim Hochfeld den Betrieb aufgenommen. Inzwischen hat sich die Einrichtung in den Ortsteil integriert und ist angekommen.

 

Herr Hülsebusch berichtet als Leiter der Einrichtung über das Schülerwohnheim Hochfeld. Es werden dort insgesamt 38 Schüler, davon 30 mit Übernachtung, betreut. Er stellt den Tagesablauf dar, wenn die Schüler nach dem Besuch der Regelschule in das Wohnheim kommen. Die Ziele der Einrichtung sind die Verbesserung der Bildungschancen und Förderung der Integration.

 

Herr Wolf möchte wissen, ob das Pädagogische Konzept turnusmäßig überprüft wird.

Herr Krützberg erklärt dazu, dass regelmäßige Überprüfungen erfolgen. Das Landesjugendamt ist dabei häufig eingebunden.

 

Herr Hagedorn fragt danach, warum das Angebot nur für Schüler gemacht wird. Dazu melden sich im weitern Verlauf der Aussprache auch Frau Meißner-Moroz, Frau Lukas und Herr Hanstein zu Wort.

Herr Hülsebusch entgegnet, dass die Einrichtung am Anfang der Arbeit steht und aus finanziellen Gründen (erforderliche bauliche Veränderungen) ein Angebot für Mädchen zurzeit nicht durchsetzbar ist. Es gibt aber im Moscheegebäude auch Angebote für Mädchen.

 

Frau Hildenbrand fragt, ob es bundesweit für den Betrieb solcher Einrichtungen einen Standard gibt.

Herr Krützberg führt aus, dass der Standard bundesweit gleich ist, er variiert nur in der Anzahl der Schüler oder in bauliche Dingen.

 

Herr Lehmkuhl vom Landesjugendamt in Münster erläutert das Verfahren zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Diese wird dann erteilt wenn das Kindeswohl gesichert ist und geeignete Betreuungskräfte vorhanden sind. Weiterer vordringlicher Gesichtspunkt ist die Eignung des Trägers und auch die bauliche Situation.

 

Herr Domer merkt an, dass zu der Herner Einrichtung noch vieles an Detailinformationen fehlt. Es ist unter anderem unklar, wie das erforderliche Personal finanziert werden soll. Informationen über den VIKZ und über die Struktur des Schülerwohnheimes sollten veröffentlicht werden.

 

Herr Sahin erklärt, dass noch viele Fragen offen geblieben sind und dass der VIKZ noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss. Es gibt berechtigte Vorbehalte. Die Gemeinde am Ort soll sich präsentieren. Er appelliert an alle, sich gemeinsam an einen runden Tisch zu setzen,

 

Zum Abschluss der Aussprache regt Frau Marquardt an, dass dieses Thema auch im Integrationsrat besprochen werden sollte.