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Beschluss |
Herr
Domer erörtert den aktuellen Sachstand zum baurechtlichen Verfahren für das
Schulwohnheim.
Herr Krützberg vom Jugendamt Duisburg berichtet über die Erfahrungen die das Jugendamt Duisburg mit dem Schülerwohnheim Hochfeld gemacht hat. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung wurde in Duisburg sehr emotional und kontrovers durch alle Parteien hindurch diskutiert eine derartige Einrichtung zu genehmigen. Man hat dann gemeinsam mit dem Leiter des Landesjugendamtes feststellen müssen, dass eine Versagung der Betriebserlaubnis einer Klage nicht standhalten würde. Am 15.09.2003 hat das Schülerwohnheim Hochfeld den Betrieb aufgenommen. Inzwischen hat sich die Einrichtung in den Ortsteil integriert und ist angekommen.
Herr
Hülsebusch berichtet als Leiter der Einrichtung über das Schülerwohnheim
Hochfeld. Es werden dort insgesamt 38 Schüler, davon 30 mit Übernachtung,
betreut. Er stellt den Tagesablauf dar, wenn die Schüler nach dem Besuch der
Regelschule in das Wohnheim kommen. Die Ziele der Einrichtung sind die Verbesserung
der Bildungschancen und Förderung der Integration.
Herr Wolf
möchte wissen, ob das Pädagogische Konzept turnusmäßig überprüft wird.
Herr
Krützberg erklärt dazu, dass regelmäßige Überprüfungen erfolgen. Das
Landesjugendamt ist dabei häufig eingebunden.
Herr
Hagedorn fragt danach, warum das Angebot nur für Schüler gemacht wird. Dazu
melden sich im weitern Verlauf der Aussprache auch Frau Meißner-Moroz, Frau
Lukas und Herr Hanstein zu Wort.
Herr
Hülsebusch entgegnet, dass die Einrichtung am Anfang der Arbeit steht und aus
finanziellen Gründen (erforderliche bauliche Veränderungen) ein Angebot für
Mädchen zurzeit nicht durchsetzbar ist. Es gibt aber im Moscheegebäude auch
Angebote für Mädchen.
Frau
Hildenbrand fragt, ob es bundesweit für den Betrieb solcher Einrichtungen einen
Standard gibt.
Herr
Krützberg führt aus, dass der Standard bundesweit gleich ist, er variiert nur
in der Anzahl der Schüler oder in bauliche Dingen.
Herr
Lehmkuhl vom Landesjugendamt in Münster erläutert das Verfahren zur Erlangung
der Betriebserlaubnis. Diese wird dann erteilt wenn das Kindeswohl gesichert
ist und geeignete Betreuungskräfte vorhanden sind. Weiterer vordringlicher
Gesichtspunkt ist die Eignung des Trägers und auch die bauliche Situation.
Herr
Domer merkt an, dass zu der Herner Einrichtung noch vieles an
Detailinformationen fehlt. Es ist unter anderem unklar, wie das erforderliche
Personal finanziert werden soll. Informationen über den VIKZ und über die
Struktur des Schülerwohnheimes sollten veröffentlicht werden.
Herr
Sahin erklärt, dass noch viele Fragen offen geblieben sind und dass der VIKZ
noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss. Es gibt berechtigte Vorbehalte. Die
Gemeinde am Ort soll sich präsentieren. Er appelliert an alle, sich gemeinsam
an einen runden Tisch zu setzen,
Zum
Abschluss der Aussprache regt Frau Marquardt an, dass dieses Thema auch im
Integrationsrat besprochen werden sollte.