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Auszug - Erdarbeiten Walter-Bälz-Straße - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 31.03.2015 -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 13.1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2015/0199 Erdarbeiten Walter-Bälz-Straße
- Anfrage der Grüne-Fraktion vom 31.03.2015 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Grüne
Verfasser:Rolf Ahrens
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss


Herr Wixforth vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung beantwortet den folgenden  Fragenkatalog:

Frage 1:  Was ist der Grund für die umfangreichen Erdarbeiten?

Frage 2:  Wann wurden welche Genehmigungen für die Arbeiten erteilt?

Frage 3:  Wurden auch städtische Grundstücke in die Arbeiten einbezogen?

Frage 4:  Wurde hierfür eine Genehmigung erteilt?

 

Er sagt, dass gem. § 65 Abs. 1 Nr. 42 BauO NRW selbständige Anschüttungen bis 2,00 m Höhe und einer Größe von maximal 400 qm  im Außenbereich gem. § 35 BauGB  genehmigungsfrei sind.

 

Bei den Arbeiten handelt es sich um eine Anschüttung im Außenbereich, die einer Genehmigung bedarf, wenn sie den vorgenannten Rahmen überschreitet.

Im vorliegenden Fall wird eine Fläche von 3000 qm in Höhe von 0,20 m angeschüttet. Es handelt sich um eine Gartengestaltung (private Grünfläche).

 

Ein Antrag liegt seit dem 16.04.2015 vor und wird geprüft.

 

Ob städtische Grundstücke mit einbezogen wurden, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies wäre seitens der Liegenschaften zu prüfen.