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Beschluss |
Herr Wixforth vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung beantwortet den folgenden Fragenkatalog:
Frage 1: Was ist der Grund für die umfangreichen Erdarbeiten?
Frage 2: Wann wurden welche Genehmigungen für die Arbeiten erteilt?
Frage 3: Wurden auch städtische Grundstücke in die Arbeiten einbezogen?
Frage 4: Wurde hierfür eine Genehmigung erteilt?
Er sagt, dass gem. § 65 Abs. 1 Nr. 42 BauO NRW selbständige Anschüttungen bis 2,00 m Höhe und einer Größe von maximal 400 qm im Außenbereich gem. § 35 BauGB genehmigungsfrei sind.
Bei den Arbeiten handelt es sich um eine Anschüttung im Außenbereich, die einer Genehmigung bedarf, wenn sie den vorgenannten Rahmen überschreitet.
Im vorliegenden Fall wird eine Fläche von 3000 qm in Höhe von 0,20 m angeschüttet. Es handelt sich um eine Gartengestaltung (private Grünfläche).
Ein Antrag liegt seit dem 16.04.2015 vor und wird geprüft.
Ob städtische Grundstücke mit einbezogen wurden, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies wäre seitens der Liegenschaften zu prüfen.