Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH Änderung Gesellschaftsvertrag  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2015/0013 TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH
Änderung Gesellschaftsvertrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stadtrat Chudziak bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags wie folgt:

 

§ 8 Absatz 5 – Aufnahme neuer Satz 6 (gemäß § 113 GO NRW):

 

„Die vom Rat der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.“

 

Herr Ixert stellt folgenden Änderungsantrag:

Bei der Nachnominierung ist die Fraktion zu berücksichtigen, dessen Mitglied ausgeschieden ist.

Der Änderungsantrag wird mit 46 gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt fasst anschließend folgenden

 

geänderten Beschluss:

 

I.              Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftervertrages einschließlich der vorgetragenen Ergänzungen zu beschließen (vgl. Anlage 1).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

III.               Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich des Beschlusses zu I. in den Aufsichtsrat der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG)

 

  1. Herrn Stadtverordneten Dr. Frank Dudda
  2. Herrn Stadtverordneten Heinrich Scholz
  3. Herrn Stadtverordneten Henryk Banski
  4. Herrn Stadtverordneten Lutz Hammer
  5. Herrn Stadtverordneten Sven Rickert
  6. Frau Stadtverordnete Bettina Szelag
  7. Frau Stadtverordnete Tina Jelveh
  8. Frau Stadtverordnete Corinna Schönwetter
  9. Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff

 

Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

dafür:

54

25

13

6

3

3

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: