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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtrat Chudziak bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags wie folgt:
§ 8 Absatz 5 – Aufnahme neuer Satz 6 (gemäß § 113 GO NRW):
„Die vom Rat der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.“
Herr Ixert stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei der Nachnominierung ist die Fraktion zu berücksichtigen, dessen Mitglied ausgeschieden ist.
Der Änderungsantrag wird mit 46 gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Rat der Stadt fasst anschließend folgenden
geänderten Beschluss:
I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftervertrages einschließlich der vorgetragenen Ergänzungen zu beschließen (vgl. Anlage 1).
III. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich des Beschlusses zu I. in den Aufsichtsrat der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG)
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB |
dafür: | 54 | 25 | 13 | 6 | 3 | 3 | 2 | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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