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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Verlauf der Beratung weist Herr Ixert darauf hin, dass im § 12 Abs. 2 Satz 1 seiner Meinung nach die Wörter „des Rates“ gestrichen werden müssen. Herr Stadtrat Chudziak stimmt dem zu und bittet um Streichung. Somit ist folgende Formulierung Gegenstand des Beschlusses:
Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag (des Rates gestrichen) des Aufsichtsrates für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt durch die Geschäftsführung der WFG berufen.
Darüber hinaus bittet Herr Stadtrat Chudziak um Ergänzung des Beschlussvorschlages zu Ziffer I. wie folgt:
§ 8 Absatz 5 – Aufnahme neuer Satz 7 (gemäß § 113 GO NRW):
„Die vom Rat der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.“
§ 12 Absatz 2 – Aufnahme neuer Satz 4:
„Für die Entsendung von Vertretern/innen der Gemeinde als Mitglied im Beirat der Gesellschaft gelten die Vorschriften des § 113 GO NRW entsprechend.“
Herr Ixert stellt folgenden Änderungsantrag:
Bei der Nachnominierung ist die Fraktion zu berücksichtigen, dessen Mitglied ausgeschieden ist.
Der Änderungsantrag wird mit 45 gegen 3 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Anschließend fasst der Rat der Stadt folgenden
geänderten Beschluss:
I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftervertrages einschließlich der vorgetragenen Ergänzungen zu beschließen (vgl. Anlage 1).
III. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich des Beschlusses zu I. in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG)
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB |
dafür: | 54 | 25 | 13 | 6 | 3 | 3 | 2 | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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