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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusammenfassung Förderung Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW (44 KB)      

 


Der Vorsitzende teilt mit, dass an ihn der Wunsch herangetragen wurde, der Vorsitzenden des Seniorenbeirates einen dauerhaften Sitz im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren mit dem Status eines nichtstimmberechtigten sachkundigen Einwohners einzurichten. Herr Bleck teilt weiter mit, dass hierzu die Erstellung und Implementierung einer Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat mit einer entsprechenden Entsendungsregelung erfolgen müsste, ferner eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne erfolgen müsste und ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt gefasst werden müsste. Aufgrund dieser sehr umfänglichen vorbereitenden Arbeiten erscheint es kaum möglich, dies innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu realisieren. Der Vorsitzende betont, dass er in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren den betreffenden Personen auch ohne den Status eines ordentlichen Mitglieds bei Bedarf das Rederecht erteilen würde.

 

Frau Bartels teilt mit, dass es beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) derzeit ein Förderangebot für die Entwicklung altengerechter Quartiere gibt und erläutert die Details des Programms. Der Förderantrag kann nur von der Kommune gestellt werden, die Förderung ist begrenzt auf 36 Monate, bis zum 28.02.2018. Ferner weist Frau Bartels darauf hin, dass in Herne bislang eine entsprechende konkrete Planung in ausführlicher, schriftlicher Form vorliegt, sowie eine schriftliche Interessenbekundung und eine mündliche Interessenbekundung.