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Beschluss |
Mittlerweile wurde der Innenbereich zwischen Courrieresstraße, Hauerstraße, Mülhauser Straße und Hügelstraße durch die SEG erworben, und es wurde bereits bekannt, dass hier mittelfristig eine niedrige Wohnbebauung in Bungalowbauweise o.ä. entstehen soll. Hieraus ergibt sich für die umliegenden Anwohner eine Reihe von Fragen.
Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 28. Januar 2015:
Herr Muhss antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja
Zu Frage 2:
Grundlage für eine mögliche Bebauung wird ein qualifizierter Bebauungsplan sein. Der Aufstellungsbeschluss wird voraussichtlich Ende des I. Quartals 2015 gefasst werden können. Ab Beginn des Verfahrens wird das Aufstellungsverfahren ein gutes Jahr benötigen, so dass mit erster Bauaktivitäten nicht vor Sommer 2016 zu rechnen ist.
Zu Frage 3:
Die Erschließung wird über das Grundstück Flurstück 187 in das Gelände geführt werden.
Fragen zur äußeren wie inneren Erschließung werden im B-Plan-Verfahren geprüft werden.