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Beschluss |
Wenn man die Adalbertstraße von der Holsterhauser Straße her befährt und an die Kreuzung Kronprinzenstraße gelangt, darf man hier nur geradeaus bzw. rechts in die Kronprinzenstraße fahren. Viele Verkehrsteilnehmer biegen trotzdem verbotswidrig links ab.
Wir
bitten daher folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wieso ist hier nur das Geradeausfahren und Rechtsabbiegen erlaubt?
2. Wäre es denkbar, durch eine Entfernung
des Schildes, welches das Linksabbiegen verbietet, den Verkehrsteilnehmern ein
legales Linksabbiegen zu ermöglichen?
3. Sind der Verwaltung Unfälle bekannt, bei
denen in diesem Kreuzungsbereich Verkehrsteilnehmer durch "verbotswidriges
Abbiegen" entstanden?
Herr
Becker nimmt wie folgt Stellung:
Zu
Frage 1.:
Das
dort vorhandene Verkehrszeichen 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
und rechts) wurde am 03. März 1981 durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Vorausgegangen waren dieser Anordnung Beschwerden von Anwohnern der
Adalbertstraße. Diese klagten darüber, dass die Straße trotz des vorhandenen
Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge aller Art (VZ 250) ständig von
Verkehrsteilnehmern in Fahrtrichtung Bochumer Straße befahren wird.
Durch
die Nutzung der Adalbertstraße und Kronprinzenstraße gelangen Fahrzeugführer
auf schnellstem Weg zur Bochumer Straße, insbesondere wenn die Signalanlage
Holsterhauser Straße/Bochumer Straße die Weiterfahrt verbietet. Dieser
Schleichverkehr wird durch die Beschilderung im Kreuzungsbereich Adalbertstraße/Kronprinzenstraße
unterbunden.
Bereits
in den Sitzungen der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 18.09.1981, am 02.04.1987
und am 12.05.1998 wurde bei entsprechenden Anfragen die Begründung zu der
vorhandenen Beschilderung dargestellt und auch akzeptiert.
Zu
Frage 2.:
Aufgrund
der unter 1. genannten Umstände wird von einer verkehrsrechtlichen Anordnung
zur Entfernung des Verkehrszeichens 214 abgesehen.
Zu
Frage 3.:
Es
sind in den vergangenen drei Jahren keine Unfälle registriert worden, die auf
Abbiegevorgänge im Knotenpunkt Adalbertstraße/Kronprinzenstraße zurückzuführen
sind.