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Auszug - Verkehrssituation an der Kreuzung Adalbertstraße / Kronprinzenstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Lewburg vom 15. April 2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2005/0357 Verkehrssituation an der Kreuzung Adalbertstraße / Kronprinzenstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Lewburg vom 15. April 2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Lewburg, MichaelAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

Wenn man die Adalbertstraße von der Holsterhauser Straße her befährt und an die Kreuzung Kronprinzenstraße gelangt, darf man h

Wenn man die Adalbertstraße von der Holsterhauser Straße her befährt und an die Kreuzung Kronprinzenstraße gelangt, darf man hier nur geradeaus bzw. rechts in die Kronprinzenstraße fahren. Viele Verkehrsteilnehmer biegen trotzdem verbotswidrig links ab.

 

Wir bitten daher folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.       Wieso ist hier nur das Geradeausfahren und Rechtsabbiegen erlaubt?

2.       Wäre es denkbar, durch eine Entfernung des Schildes, welches das Linksabbiegen verbietet, den Verkehrsteilnehmern ein legales Linksabbiegen zu ermöglichen?          

3.       Sind der Verwaltung Unfälle bekannt, bei denen in diesem Kreuzungsbereich Verkehrsteilnehmer durch "verbotswidriges Abbiegen" entstanden?

 

Herr Becker nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Das dort vorhandene Verkehrszeichen 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) wurde am 03. März 1981 durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Vorausgegangen waren dieser Anordnung Beschwerden von Anwohnern der Adalbertstraße. Diese klagten darüber, dass die Straße trotz des vorhandenen Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge aller Art (VZ 250) ständig von Verkehrsteilnehmern in Fahrtrichtung Bochumer Straße befahren wird.

 

Durch die Nutzung der Adalbertstraße und Kronprinzenstraße gelangen Fahrzeugführer auf schnellstem Weg zur Bochumer Straße, insbesondere wenn die Signalanlage Holsterhauser Straße/Bochumer Straße die Weiterfahrt verbietet. Dieser Schleichverkehr wird durch die Beschilderung im Kreuzungsbereich Adalbertstraße/Kronprinzenstraße unterbunden.

 

Bereits in den Sitzungen der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 18.09.1981, am 02.04.1987 und am 12.05.1998 wurde bei entsprechenden Anfragen die Begründung zu der vorhandenen Beschilderung dargestellt und auch akzeptiert.

 

Zu Frage 2.:

Aufgrund der unter 1. genannten Umstände wird von einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Entfernung des Verkehrszeichens 214 abgesehen.

 

 

Zu Frage 3.:

Es sind in den vergangenen drei Jahren keine Unfälle registriert worden, die auf Abbiegevorgänge im Knotenpunkt Adalbertstraße/Kronprinzenstraße zurückzuführen sind.