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Auszug - Abstellen von Fahrzeugen ist der Horststraße - Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 12. April 2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2005/0356 Abstellen von Fahrzeugen in der Horststraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 12. April 2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Fischer, Hans-JürgenAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

Die Horststraße ist in Richtung Bielefelder Straße in der Regel rechtsseitig von parkenden Fahrzeugen soweit zugestellt, dass

Die Horststraße ist in Richtung Bielefelder Straße in der Regel rechtsseitig von parkenden Fahrzeugen soweit zugestellt, dass ein "hindernisfreies" Befahren nicht möglich ist. Fahrzeugführer müssen in zufällig freigestellten Flächen ausweichen, um dem Gegenverkehr eine freie Fahrt in Richtung Holsterhauser Straße zu gewähren. Das Aufstellen des Verkehrszeichen 315, welches Parken auf der Fahrbahn/Gehweg bei ausreichender Gehwegbreite erlaubt, würde die jetzige Verkehrssituation entschärfen.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

 

1.       Besteht die Möglichkeit, das Abstellen von Fahrzeugen auf Fahrbahn/Gehweg einzurichten?

2.       Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte mit der Umsetzung begonnen werden?

3.       Wenn nein, gibt es seitens der Verwaltung umsetzungsfähige Alternativlösungen?

 

 

Herr Becker antwortet wie folgt:

 

Es ist zutreffend, dass der – in Fahrtrichtung Bielefelder Straße – rechte Fahrbahnrand in der Regel von parkenden Fahrzeugen belegt ist. Insbesondere während Beerdigungen ist der Bereich zwischen Gaußstraße und Gartenstraße komplett beparkt. Die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge wird dadurch erschwert.

 

Das halbseitige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund der baulichen Situation dort jedoch nicht zugelassen werden. Der Gehweg kann nur über ein Hochbord angefahren werden. Beschädigungen an Kraftfahrzeugen wären nicht auszuschließen. Durch das Befahren des Gehweges würden auf Dauer die Gehwegplatten beschädigt. Fußgänger könnten gefährdet werden. Die Anordnung des halbseitigen Gehwegparkens würde hier eine umfangreiche bauliche Umgestaltung erfordern.

 

Als Alternative wird die Schaffung einer Ausweichmöglichkeit für Kraftfahrzeuge in Erwägung gezogen. In Höhe der Einfahrt des Friedhofes könnte durch die Anordnung eines Halteverbots (in Verlängerung des Zufahrtsbereichs) die Möglichkeit zum Ausweichen vor entgegenkommenden Fahrzeugen geschaffen werden. Auch die Sicht auf die nahenden Fahrzeuge würde hierdurch verbessert.

 

Herr Schmidt weist darauf hin, dass Friedhofsbesucher oftmals nichts von dem Parkplatz an der Gartenstraße wissen.

 

Herr Becker will prüfen lassen, ob entsprechende Hinweisschilder am Friedhofeingang angebracht werden können.