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Beschluss |
Die
Horststraße ist in Richtung Bielefelder Straße in der Regel rechtsseitig von
parkenden Fahrzeugen soweit zugestellt, dass ein "hindernisfreies"
Befahren nicht möglich ist. Fahrzeugführer müssen in zufällig freigestellten
Flächen ausweichen, um dem Gegenverkehr eine freie Fahrt in Richtung
Holsterhauser Straße zu gewähren. Das Aufstellen des Verkehrszeichen 315,
welches Parken auf der Fahrbahn/Gehweg bei ausreichender Gehwegbreite erlaubt,
würde die jetzige Verkehrssituation entschärfen.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit, das Abstellen von Fahrzeugen auf Fahrbahn/Gehweg einzurichten?
2. Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte mit
der Umsetzung begonnen werden?
3. Wenn nein, gibt es seitens der Verwaltung
umsetzungsfähige Alternativlösungen?
Herr
Becker antwortet wie folgt:
Es
ist zutreffend, dass der – in Fahrtrichtung Bielefelder Straße – rechte
Fahrbahnrand in der Regel von parkenden Fahrzeugen belegt ist. Insbesondere
während Beerdigungen ist der Bereich zwischen Gaußstraße und Gartenstraße
komplett beparkt. Die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge wird dadurch
erschwert.
Das
halbseitige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund der baulichen Situation dort
jedoch nicht zugelassen werden. Der Gehweg kann nur über ein Hochbord
angefahren werden. Beschädigungen an Kraftfahrzeugen wären nicht
auszuschließen. Durch das Befahren des Gehweges würden auf Dauer die
Gehwegplatten beschädigt. Fußgänger könnten gefährdet werden. Die Anordnung des
halbseitigen Gehwegparkens würde hier eine umfangreiche bauliche Umgestaltung
erfordern.
Als
Alternative wird die Schaffung einer Ausweichmöglichkeit für Kraftfahrzeuge in
Erwägung gezogen. In Höhe der Einfahrt des Friedhofes könnte durch die
Anordnung eines Halteverbots (in Verlängerung des Zufahrtsbereichs) die
Möglichkeit zum Ausweichen vor entgegenkommenden Fahrzeugen geschaffen werden.
Auch die Sicht auf die nahenden Fahrzeuge würde hierdurch verbessert.
Herr
Schmidt weist darauf hin, dass Friedhofsbesucher oftmals nichts von dem
Parkplatz an der Gartenstraße wissen.
Herr
Becker will prüfen lassen, ob entsprechende Hinweisschilder am Friedhofeingang
angebracht werden können.