|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe empfiehlt dem Rat der
Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Rat der Stadt genehmigt die Änderung des § 13 Absatz 3 der Satzung der Stiftung
Martin-Opitz-Bibliothek in folgender Form:
Auszug der Satzung derStiftung Martin-Opitz-Bibliothek |
|
§ 13 Aufgaben des/der
Direktors/Direktorin |
|
alte Fassung |
neue Fassung |
(3) Im Falle
der Verhinderung des/der Direktors/Direktorin werden die Aufgaben des/der
Direktors/Direktorin von dem/der stellvertretenden Direktor/in wahrgenommen. |
(3) Der/Die
Direktor/Direktorin wird in der Gesamtheit seiner/ihrer Dienstaufgaben von
seinem/seiner ständigen Vertreter/Vertreterin unterstützt und vertreten. |
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15
dagegen: /
Enthaltung: /