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Beschluss |
Seit
einigen Wochen ist auf dem oben genannten Parkplatz die Zufahrt Castroper
Straße für den Lieferverkehr gesperrt. Dieser soll ausschließlich die Zufahrt
Kirchstraße benutzen.
Da
dieser Lieferverkehr fast ausschließlich aus größeren LKW besteht, kommt es
nach Aussage von Nutzern insbesondere der Kirchstraße immer wieder zu
Behinderungen und Gefahrensituationen, da diese Lkw, um einfahren zu können,
regelmäßig auf die Gegenfahrbahn schwenken müssen. Ansonsten ist eine Einfahrt
angesichts der Größe der Fahrzeuge nicht möglich.
Ähnliche
Probleme bestehen bei einer Einfahrt über die Castroper Straße nicht.
Erschwerend
kommt hinzu, dass dieser Kreuzungsbereich besonders auf der Kirchstraße aus
bekannten Gründen (Busverkehr) ohnehin problematisch ist.
Ich
bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Ist
der Verwaltung bekannt, auf wessen Veranlassung diese Regelung durchgeführt
wurde und aus welchem Grund?
2.
Wie
beurteilt die Verwaltung die beschriebenen Probleme?
3.
Welche
Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes?
Herr
Becker nimmt zu Anfrage wie folgt Stellung:
Zu
1.:
Das
Konzept der Verkehrsführung sieht seit Inbetriebnahme des Plus-Marktes vor, in
der Zufahrt Castroper Straße nur rechts ein- und rechts auszufahren. Dies ist
seitdem auch per Beschilderung (vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus) auf
der Castroper Straße so umgesetzt worden. Primärer Grund für ein Verbot des
Linksabbiegens ist die unmittelbar angrenzende Lichtsignalanlage; durch
linksabbiegende Fahrzeuge (Kunden- und Lieferverkehr) werden erhebliche
Auswirkungen auf den Verkehrsablauf des o.g. Knotenpunktes befürchtet. Diese
Regelung ist seit Jahren unverändert.
Die
in der Anfrage angesprochene Beschilderung ist eine private Beschilderung des
Plus-Marktes. Weshalb die neuen Schilder jetzt installiert worden sind, konnte
nicht in Erfahrung gebracht werden.
Zu
2.:
Dass
es speziell beim Links- und Rechtsabbiegen größerer Fahrzeuge auf der
Kirchstraße zu Verkehrsbehinderungen kommt, bringt die Lage des Plus-Marktes
auf dem Eckgrundstück mit sich. Die Kirchstraße ist von der Verkehrsbedeutung
her gegenüber der Castroper Straße die untergeordnete Straße, so dass auf
dieser Straße geringfügige Behinderungen eher hinzunehmen sind als auf der
Castroper Straße. An dieser ist ein Linksabbiegen auf das Grundstück der
Plus-Filiale aus obigen Gründen untersagt, ein Rechtsabbiegen erfordert hier
ebenso wie auf der Kirchstraße eine Mitbenutzung der Gegenfahrbahn.
Zu
3.:
Zurzeit
sind der Verwaltung keine Probleme bekannt, sodass auch kein Anlass besteht,
diese privat veranlasste Beschilderung wieder entfernen zu lassen.
Die
Verwaltung wird Plus anschreiben und um Aufklärung bitten, da es nicht sein
kann, dass durch private Maßnahmen, ohne vorherige Abstimmung, Einfluss (und
wenn nur indirekt) auf den Verkehr ausgeübt wird; hier eingeschränkte Nutzung
einer Zufahrt.
Die
Verwaltung wird die Verkehrssituation beobachten um bei Bedarf zu handeln.