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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt beschließt:
1. Der
ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße-
wird
zugestimmt.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den
aufgrund
der Beschlüsse über die Anregungen aus der
Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244
Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als
Satzung beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Nordosten des
Stadtgebietes und wird begrenzt durch die
Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke
856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912
und 962 der Flur 12 der Gemarkung
Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der
Zietenstraße im Norden und die
Scharnhorststraße im Osten.
Es ist im beigefügten Übersichtsplan
dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 17
dagegen: 0
Enthaltung: 0
Anmerkung
des Schriftführers:
Die
ergänzte Begründung sowie Übersichtsplan ist der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt.