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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 20.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2005/0268 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße- wird

    zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund 

    der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen    

    Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244

    Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als   

    Satzung beschlossen.

   

    Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die  

    Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 

    und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der

    Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

    Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            17                      

dagegen:        0

Enthaltung:     0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die ergänzte Begründung sowie Übersichtsplan ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.