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Für die Verwaltung macht Herr Hartmann folgende Mitteilungen:
Die Broschüre „Geimeinsames Lernen in Herne“ wird den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Broschüre richtet sich an die Schulen und enthält Informationen zu Ansprechpartnern und Unterstützungssystemen für den Inklusionsprozess und Gemeinsames Lernen.
Am 10.04.2014 wurde das 10. Schulrechtsänderungsgesetz verkündet.
Inhalte des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes sind unter anderem:
Der Schulversuch „PRIMUS“ kann auf Antrag des Schulträgers an bis zu 14 Schulen beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 oder dem Schuljahr 2015/2016 für einen Zeitraum von zehn Schuljahren fortgeführt werden.
Der Schulträger kann festlegen, dass die Aufnahme von Schülern fremder Gemeinden verweigert werden kann, wenn diese eine Schule der gewählten Schulform in ihrer eigenen Gemeinde besuchen können und wenn die Zahl der angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazität übersteigt.
Im 10. Schulrechtsänderungsgesetz sind die Bildungsgänge der Berufskollegs neu gefasst worden. An Berufskollegs eingerichtete Bildungsgänge, die nach demGesetz nicht mehr vorgesehen sind, können auslaufend fortgeführt werden. Die Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern ab 1. August 2015 ist nicht zugelassen.
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