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Beschluss |
Frau Stadträtin Thierhoff nimmt Bezug auf die Anfrage des Herrn Stadtverordneten Schlüter in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.05.2014 macht folgende Mitteilung:
Das Bildungs- und Teilhabpaketes (BuT) umfasst alle individuellen Leistungsansprüche/Bedarfe bezüglich der sozialen und kulturellen Teilhabe.
Die Revision und der Rückforderungsanspruch des Bundes leitet diese aus nicht für Sachleistungen verausgabten Mitteln für Bildungs- und Teilhabe des Jahres 2012 ab.
Bund und Länder haben diesbezüglich eine grundsätzlich unterschiedliche Rechtsauffassung, die noch nicht abschließend geklärt ist. Trotz dieser ungeklärten Rechtslage hat der Bund nun Fakten geschaffen und behält im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft Mittel ein. Die 14 davon betroffenen Bundesländer werden unter der Federführung von NRW gegen diese Rechtsauffassung klagen.
Schulsozialarbeit ist nicht Bestandteil des BuT und von daher von Revision und eventuellen Rückforderungsansprüche nicht betroffen.