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Beschluss |
Die Stadt Herne hat hohe Forderungen gegen Privatpersonen und Unternehmen. Zum Teil müssen selbst zahlungswillige „Kunden“ oft monatelang auf einen Bescheid warten. Diese Unzulänglichkeiten werden z. T. mit personellen Engpässen begründet. In den letzten Jahren habe ich in Ausschüssen, in der Haushaltskommission und in Haushaltsreden immer wieder auf die Notwendigkeit eines professionellen Forderungsmanagements hingewiesen.
In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie ist der aktuelle Sachstand? Soll ein solches Forderungsmanagement eingeführt werden? Reichen dafür die EDV-Voraussetzungen aus?
Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Fragen wie folgt:
Im heutigen Fachbereich 25 (Steuern und Zahlungsabwicklung) der Stadt Herne wird in den Abteilungen Zahlungsabwicklung und Zentrale Vollstreckung seit dem 01.01.2010 der SAP-Kommunalmaster der Datenzentrale Baden-Württemberg und das Vollstreckungsverfahren (PhinAVV) eingesetzt. Hierdurch wurden die technischen Abläufe vom Mahnwesen bis zur Abgabe an die Vollstreckung erheblich verbessert und ein datenverarbeitungsgestütztes Forderungsmanagement implementiert.
Das Mahnwesen ist im Zuge der -Einführung des Kommunalmasters in hohem Maße automatisiert worden. Nach Fälligkeit wird in festgelegten Intervallen im SAP–System ein automatisierter Mahnlauf durchgeführt und die erforderlichen Mahnschreiben werden erstellt und versendet.
Mit der Durchführung des zweiten technischen Mahnlaufes erfolgt die Abgabe der offenen Forderungen an die Zentrale Vollstreckung. Hier sind 16 Mitarbeiter/-innen im Vollstreckungsaußendienst und 7 Mitarbeiterinnen im Vollstreckungsinnendienst eingesetzt. Diesen Mitarbeiter/-innen treiben jährlich zwischen 4 und 5 Mio. € bei (inkl. Zwangsversteigerungserlösen).
Das Kernproblem ist nicht die Beitreibung, sondern die Zahlungsfähigkeit der Schuldner/-innen. Im März betrugen die Außenstände in der Zwangsvollstreckung rd. 25,7 Mio. €. Das Forderungsmanagement in diesem Bereich funktioniert. Die technischen Voraussetzungen sind ausreichend. In 2014 sind die Mahnintervalle von vorher vier Wochen auf zwei bis vier Wochen verkürzt worden.