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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schildermacher an der Südstraße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 18.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2014/0351 Anfrage: Schildermacher an der Südstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Arnd Schubeus
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss


Firmen zur Herstellung von Kfz-Kennzeichen sind bemüht, ein Ladenlokal in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle anzumieten. Oft handelt es sich um Firmengruppen, die sich die besten Plätze sichern. In vielen Kommunen werden in den Gebäuden, wo sich die Zulassungsstelle befindet, gleich entsprechende Räumlichkeiten geplant, gebaut und angeboten. Viele Gemeinden schreiben diese Immobilien dann aus, um die leeren Stadtkassen zu füllen.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um die Beantwortung folgender Fragen:

Sind die Ladenlokale an der Südstraße, in denen sich Schildermacher befinden, ausgeschrieben worden? Falls nein: Nach welchen Kriterien wurden die Pachtverträge geschlossen?

Für welche Dauer wurden die Pachtverträge geschlossen?

Wird angedacht, die Ladenlokale zukünftig auszuschreiben?

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Fragen wie folgt:

Das Gebäude an der Südstraße 8 ist im Rahmen eines Mietkaufs erstellt worden. In dem bestehenden Rahmenvertrag zum Mietvertrag ist in § 1 Nr. 2 bis 4 Satz festgelegt worden, dass zwei Räume innerhalb dieses Gebäudes in der Zuständigkeit des Vermieters stehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und dem Eigentumsübergang des Gebäudes auf die Stadt Herne wird über die weitere Nutzung dieser Räume entschieden. Auf dem Grundstück sind keine zusätzlichen Errichtungsflächen für Herstellung von Schildern zugelassen. Das Mietverhältnis endet im März 2020.

Die Auswahl der Schilderhersteller war daher Angelegenheit des Vermieters.