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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 – Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans ist in den zum Beschluss gehörenden Anlage 2 und 3 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Hinweis der Schriftführung: Die Anlagen 2 und 3 sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | FDP | Die Linke |
dafür: | 10 | 6 | 3 | 1 | 0 | 0 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |