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Auszug - Bebauungsplan Nr. 136 -Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße-, 5. Änderung Stadtbezirk Herne-Mitte Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 30.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2014/0318 Bebauungsplan Nr. 136 -Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße-,
5. Änderung

Stadtbezirk Herne-Mitte

Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und

    Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

              Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 – Bahnhofstraße / Holsterhauser Straße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans ist in den zum Beschluss gehörenden Anlage 2 und 3 dargestellt.

 

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der

    Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Hinweis der Schriftführung: Die Anlagen 2 und 3 sind  dem Original der Niederschrift beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Die Linke

dafür:

10

6

3

1

0

0

dagegen:

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0