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Auszug - Horsthauser Straße 188, Ecke Lützowstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Rickert vom 12.03.2014 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2014/0253 Horsthauser Straße 188, Ecke Lützowstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Rickert vom 12.03.2014 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Rickert, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Die CDU-Bezirksfraktion wurde bei einem Ortstermin an der Lützowstraße auf die Verkehrs- und Parksituation an der Ecke Horsthauser Straße / Lützowstraße angesprochen.

Zu fast allen Uhrzeiten, aber besonders zu den Abendstunden wird im Bereich des Wettbüros trotz entsprechender Verbotsbeschilderung geparkt, so dass auch eine Ausfahrt direkt im Anschluss an den Kurvenbereich der Horsthauser Straße erschwert wird.

 

Zudem bestehen erhebliche (Sicherheits-) Bedenken bezüglich des Eckhauses Horsthauser Straße 188: Eine Glasscheibe der Doppelverglasung ist seit Wochen gebrochen, die Jalousien sind halbhoch  und eine wird nur durch eine Stuhlrückenlehne offen gehalten, der Hinterhof lässt zeitweise eher auf eine wilde Müllkippe schließen…

Die Anwohner haben selbst einen Einbruch nicht ausgeschlossen und wissen nicht, ob das Haus bewohnt oder eher besetzt ist.

 

Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 02.04.2014
bitten wir Sie in diesem Zusammenhang gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 33 Abs. 1
der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen folgende Anfragen auf die Tagesordnung zu setzen
und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Ist der Verwaltung die Situation an der o.g. Stelle bekannt?
  2. Wurden bereits Maßnahmen gegen die Parksituation eingeleitet oder wird die Entwicklung des Park- und Verkehrskonzeptes abgewartet?
  3. Welche Maßnahmen sind bezüglich des Hauses und Hinterhofes möglich?
    Besteht bereits diesbezüglich Kontakt zum Eigentümer?

 

 

Herr Schulte Halm antwortet wie folgt:

 

zu Frage 1:

Ja

 

zu Frage 2:

Die Parksituation wird seit Jahren durch den KOD überprüft. Hier werden immer wieder kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.

 

zu Frage 3:

Das genannte Mehrfamilienhaus wird aktuell regelmäßig durch den KOD beobachtet.

 

Im Februar 2014 wurde der gesamte Gebäudekomplex unter Federführung des FB 44, in einer gemeinsamen Aktion mit Vertretern mehrerer Fachbereiche begangen. Dies war nur möglich, weil der begründete Verdacht einer akuten Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner bestand.

 

Schon bei diesem Einsatz wurden die beschriebenen Zerstörungen, die von außen sichtbar sind, festgestellt.

Neben der Ordnungsbehörde waren Vertreter/innen der Bauordnung, der Wohnungsaufsicht, der Meldebehörde, der Feuerwehr, des Fachbereichs Jugend und Familie und der Stadtwerke Herne an der Aktion beteiligt.

Nach einer Besichtigung des gesamten Mehrfamilienhauses, vom Keller bis zum Dachgeschoß, wurden, als einzig mögliche und dringliche Maßnahme, zwei der Wohnungen von den Stadtwerken Herne vom Stromnetz getrennt.

Weder Bauordnung noch Bauaufsicht sahen die Möglichkeit/Notwendigkeit  weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bewohnbarkeit des Hauses war damit festgestellt.

 

Aufgrund des erhöhten Müllaufkommens, wurde entsorgung  herne informiert um den Eigentümer aufzufordern die Anzahl der Müllcontainer zu erhöhen.

 

Das Gebäude steht aber unter intensiver Beobachtung der zuständigen Behörden.