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Beschluss |
Frau Bentler verweist auf den Bericht. Sie erläutert die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht in Folge der Auflösung der Versorgungsämter durch die Stadt Gelsenkirchen. Anregungen und Bemerkungen der Prüferin seien von der Stadt Gelsenkirchen anerkannt und notwendige Korrekturen veranlasst worden. Frau Bentler stellt fest, dass aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse die Kostenrechnung 2011 den vertraglich vereinbarten Bedingungen entspreche. Der abschließende Kostenanteil der Verbundstädte habe sich durch Veränderungen im Zuweisungsrecht gegenüber 2010 erheblich verringert. Hierzu verweist Frau Bentler auf Anlage 1 ihres Berichtes.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis.