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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0684 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt
Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sindram, Kerstin (3007)
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sindram, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

18

dagegen:

1

Enthaltung:

1