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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt als Übergangsregelung bis zur Verabschiedung des dritten Herner Kinder- und Jugendförderplans eine zusätzliche Förderung der Stelle der Kinderanwältin in Höhe von bis zu 4.000€ in 2013 und in Höhe von bis zu 10.000€ in 2014. Mit der zusätzlichen Förderung wird die Kinderanwältin beauftragt, gemäß der in der Vorlage dargelegten Eckpunkte, Maßnahmen zum Thema Inklusion zu entwickeln.
Die Finanzierung erfolgt im Geschäftsbereich 36.02, Sachkonto 531.800, Leistungskostenstelle 36.02 010000 „Förderung der Jugendverbände“ durch nicht verausgabte Mittel für Sonderzuschüssen an benachteiligte Kinder.
Aufgrund Befangenheit des Herrn Osterhoff durch die Tätigkeit bei den Falken hat dieser nicht mit abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 12 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |